Das Italienische Generalkonsulat in Stuttgart erinnert im Hinblick auf die Kommunalwahlen im laufenden Jahr in Deutschland daran, dass volljährige italienische Staatsangehörige, die seit mindestens drei Monaten in Deutschland angemeldet sind, alle aktiven und passiven Wahlrechte genießen und somit sowohl wählen als auch für die Kommunalwahlen kandidieren können.
Das Italienische Generalkonsulat, fordert alle Berechtigten auf, bei den Wahlämtern des Wohnortes die Eintragung in die Wahllisten zu überprüfen.
Das aktive und passive Wahlrecht ist eine wichtige Errungenschaft auf dem Weg der Umsetzung des europäischen Gedankens und ermöglicht sowohl eine bessere Integration in das soziale Umfeld als auch eine wichtige Beteiligung an den lokalpolitischen Entscheidungen.
Stuttgart, 13. Februar 2014