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INPS – Lebensnachweis-Kampagne der Rentnerempfänger im Ausland

Wir weisen darauf hin, dass der italienische Sozialversicherungsträger INPS ab September 2017 Mitteilungen verschickt, um zu
überprüfen, ob Rentenempfänger noch am Leben sind. Die Rentner werden aufgefordert, die Bescheinigungen bis Anfang Januar 2018 zurückzuschicken.
Rentner, die diese Frist nicht einhalten, erhalten die Auszahlung ihrer Ansprüche für Februar 2018 bei den „Western Union“-Agenturen des Staates, in dem sie wohnen, in bar.

In diesem Zusammenhang hat das INPS auch mitgeteilt, dass die Überprüfungen für Rentner, die jährliche Einmalzahlungen erhalten, künftig alle zwei Jahre erfolgen werden. In diesen Fällen findet die Überprüfung erst in der zweiten Jahreshälfte 2018 statt.

Außerdem brauchen folgende Rentner KEINE Lebensnachweise mehr zu übermitteln:

• Empfänger von Rentenzahlungen des INPS und Leistungen deutscher und schweizerischer Sozialversicherungsträger, deren Daten von den vorgenannten Institutionen direkt erhoben und dem IMPS mitgeteilt werden;

• Rentner, deren Auszahlungen in den Monaten Mai und Juni 2017 über die Schalter von Western Union erfolgt sind;

• Rentner, deren Zahlungen von der Citibank bereits ausgesetzt wurden;

• Rentner, die der Citibank oder dem INPS zwischen Mai und Juni 2017 bereits eine gültige Lebensbescheinigung übermittelt haben.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte der Abteilung Notariat / Soziales. Kontakte: siehe hier.
Tel. 0711 2563-153 / -149
Fax 0711 2563-193