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SPID: Zugangsdaten für die Online-Dienste der öffentlichen Verwaltungen

Nach Umwandlung des Gesetzesdekrets Nr. 183 vom 31. Dezember 2020 (sog. „Decreto Milleproroghe“) in ein Gesetz erfolgte eine Änderung des Kodex der digitalen Verwaltung und eine Verlängerung des Termins, bis zu dem die konsularischen Auslandsvertretungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit für die Identifizierung von Bürgern, die auf Verwaltungsdienste im Internet zugreifen, ausschließlich digitale Identitätsinstrumente verwenden müssen (SPID – Sistema Pubblico di Identità Digitale (Öffentliches System für die digitale Identität), CIE – Carta di Identità Elettronica (Elektronischer Personalausweis), CNS – Carta Nazionale dei Servizi (Nationale Dienstleistungskarte)). Dieser Termin ist nun der 31. Dezember 2022.

Ab diesem Datum dürfen öffentliche Verwaltungen keine anderen Identitätsnachweise mehr ausstellen. Personen, die eigene Identitätsnachweise haben, können diese bis zum 31. März 2023 weiterhin verwenden, um auf Online-Dienste der öffentlichen Verwaltung zuzugreifen.

Für weitere Informationen auf Deutsch verweisen wir auf die offizielle Internetseite zum Thema SPID, insbesondere auf die Seite FAQ -Häufige gestellte Fragen.

Eine Zusammenfassung in Italienischer Sprache der Möglichen Wegen, des SPID zu aktivieren können Sie hier herunterladen.