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Verlängerung der Gültigkeit italienischer Ausweis-und Identitätsdokumente zum Zweck der persönlichen Identifizierung.

Mit dem Gesetz Nr. 159 vom 17.11.2020 (Umwandlung des Gesetzesdekrets 7. Oktober 2020) wurde eine weitere Verlängerung der Gültigkeit der italienischen Ausweis- und Identitätsdokumenten eingeführt. Die Gültigkeit aller italienischen Ausweis- und Identitätsdokumente, einschließlich Pässe und Personalausweise, wird ausschließlich zum Zweck der persönlichen Identifizierung bis zum 30. April 2021 verlängert.

Für den Grenzübertritt bleibt die Gültigkeit der oben genannten Dokumente auf das im jeweiligen Dokument angegebene Ablaufdatum beschränkt.

Mit dem Rundschreiben Nr. 8/2020 ist der Gesetzeserlass Nr. 34 vom 19. Mai 2020, das so genannte „Relaunch Dekret“, mit dem Gesetz Nr. 77/2020, eine der Maßnahmen, die die italienische Regierung zur Bewältigung der sozio-ökonomischen Auswirkungen des Gesundheitsnotstands von Covid-19 verabschiedet hat.

Die Verlängerung der italienischen Dokumente wurde den deutschen Behörden offiziell mitgeteilt. Sollten diese die Gültigkeit solcher Dokumente nicht anerkennen, kann dies unter einer der folgenden E-Mail-Adressen gemeldet werden: 
consolato.stoccarda@esteri.it   passaporti.stoccarda@esteri.it