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Parlamentwahlen 2022: erste Auskünfte

Parlamentswahlen 2022

Es wird darauf hingewiesen, dass WÄHLEN ein von der italienischen Verfassung geschütztes RECHT ist. Gemäß Gesetz Nr. 459 vom 27. Dezember 2001 wählen im Ausland lebende und in die Wählerverzeichnisse des Auslandswahlkreises eingetragene Italiener/innen AUF DEM POSTWEGE. Zu diesem Zwecke werden ihnen die Wahlunterlagen an ihre Wohnsitzadresse gesendet. Daher sollte jeder prüfen, ob er mit den richtigen Angaben zum Personenstand und zur Anschrift beim zuständigen Konsulat ordnungsgemäß gemeldet ist und dafür vorzugsweise das Portal für konsularische Dienstleistungen Fast IT nutzen.

Als Alternative zur Briefwahl können die bei AIRE registrierten Bürger in Italien in ihrer Gemeinde wählen, indem sie dem Konsulat bis zum 31. Juli 2022 ihre Wahl (Option) schriftlich mitteilen.

Alle Auskünfte über die Wahl können Sie hier finden (bitte clicken).