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Neuwahl der Komitees der im Ausland lebenden Italiener (COMITES) im Jahr 2021

Neuwahl der Komiteen der im Ausland lebenden Italiener (COMITES)

 

Die Neuwahl der COMITES finden am 3. Dezember 2021 statt.
Alle unsere Landsleute im Ausland sind aufgerufen, bei diesem wichtigen Ereignis ihre Stimme abzugeben (laut Artikel 14 Absatz 3 des Gesetzesdekrets Nr. 162 vom 30. Dezember 2019, umgewandelt in Gesetz Nr. 118 vom 28. Februar 2020).

Die eigene Stimme wird per Wahlbrief abgegeben. Dafür ist es notwendig, sich bis 3. November 2021 bei dem zuständigen Konsulat anzumelden.

 

 

COMITES Stuttgart
Für die Neuwahl des COMITES Stuttgart kandidieren drei Listen (bitte hier nachschlagen).

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Was sind die COMITES und was tun sie?
Die Komitees der im Ausland lebenden Italiener (COMITES) sind Vertretungsorgane der italienischen Gemeinschaft in den Beziehungen zu den diplomatisch-konsularischen Vertretungen. Sie arbeiten für die Integration der im jeweiligen Ausland ansässigen italienischen Gemeinschaft und führen verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung der Landsleute durch (Seminare, Begegnungen und Konferenzen, Sprachkurse, berufliche Aus- und Weiterbildung, kulturelle Initiativen zur Förderung der italienischen Kultur sowie Veranstaltungen in den Bereichen Austausch, Freizeit oder Sport usw.).

 

Von wem werden sie gewählt?
Sie werden direkt von den im Ausland lebenden Landsleuten in jedem Konsularbezirk gewählt, in dem mindestens 3.000 Landsleute ansässig sind.

 

Wie setzten sie sich zusammen?
Das COMITES Stuttgart besteht aus 18 Mitgliedern. Generell werden COMITES in den Konsularbezirk gewählt, in denen weniger bzw. mehr als 100.000 in das AIRE eingetragene Landsleute ansässig sind, und bleiben fünf Jahre im Amt.

 

Wie viele sind es?
Weltweit gibt es 108 COMITES: 50 in Europa, 44 in Nord- und Südamerika, 7 in Asien und Ozeanien, 4 in Mittel- und Osteuropa und 3 in Subsahara-Afrika. Sie spielen eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, die Interessen der italienischen Gemeinschaft weltweit zu vertreten und zu fördern.

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Wer darf abstimmen?
An dieser wichtigen Wahl können italienische Staatsangehörige teilnehmen, die über 18 Jahre alt sind, die im Konsularbezirk Stuttgart ansässig sind, die vor dem 3. Juni 2021 ihre Eintragung ins AIRE (Register der im Ausland ansässigen Italiener) im Konsularbezirk beantragt haben und die bis zum 3. November 2021 ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Wahlen der COMITES beantragt haben.

Überprüfen Sie Ihre Daten im Konsularverzeichnis im Portal Fast It (auf Italienisch, Englisch, Spanisch, Portugiesisch). Das ist einfach, schnell und kostenlos!

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Wie wird abgestimmt?
Die Abstimmung findet per Briefwahl statt, aber – anders als bei Parlamentswahlen und Referenden – werden die Wahlunterlagen NUR an Wähler versandt, die bis spätestens 3. November 2021 ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis für die COMITES-Wahlen ausdrücklich beantragt haben.

Zur Aktualisierung Ihrer Wohnsitzadresse nutzen Sie bitte das Portal Fast It.

Italienische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland, die im AIRE registriert sind, können sich über das Portal für konsularische Dienstleistungen Fast It in das Wählerverzeichnis für die Comites-Wahlen ihres Konsulats eintragen. Verbinden Sie sich bitte dem entsprechenden Link und klicken Sie bitte den Bereich für Wahlen: „Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Wahlen der COMITES

Alternativ kann das Papierformular für die Eintragung in das Wählerverzeichnis für die COMITES-Wahlen folgendermaßen eingereicht werden:

  1. Durch persönliche Abgabe in der Konsularkanzlei während der Öffnungszeiten, wobei ein Ausweisdokument mitzuführen ist.
  2. Durch Zusendung per Post zusammen mit einer Fotokopie eines Ausweisdokuments einschließlich der Unterschrift des Inhabers an das Italienische Generalkonsulat, Lenzhalde 46, 70192 Stuttgart.
  3. Durch Übermittlung per (einfacher oder zertifizierter) E-Mail zusammen mit der Kopie eines Ausweisdokuments einschließlich der Unterschrift des Inhabers an: stoccarda.elettorale@esteri.it

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Weitere Informationen zur Wahl und zur Abstimmung in Deutscher Sprache
Die Neuwahlen des COMITES und das Abstimmungsverfahren werden in folgender Video-Reihe in deutscher Sprache erläutert:

  1. Was sind COMITES
  2. Wie mann an den Wahlen der COMITES teilnimmt
  3. Wo werden die nächste Wahlen stattfinden
  4. Beteilungung an den Tätigkeiten der COMITES
  5. Aktivitäten der COMITES
  6. Wie man das Wahlpaket anfordert

Diese Videos sind auch in Italienischer, Portugiesischer, Spanischer, Englischer und Französischer Sprache im YouTube Kanal unsers Generalkonsulates zu finden.

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Wer kann gewählt werden?
Italienische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Konsularbezirk, die im AIRE registriert sind und auf einer der vorgelegten Listen kandidieren, können gewählt werden, sofern sie im aktualisierten Wählerverzeichnis desselben Wahlkreises eingetragen sind und über die notwendigen Voraussetzungen verfügen, um bei Kommunalwahlen zu kandidieren (laut Art. 5 Gesetz Nr. 459/2011; siehe auch Art. 6 D.P.R. Nr. 395/2003 und Art. 8 Gesetz Nr. 286/2003).

Die Kandidatur ist nur in einem Konsularbezirk und für eine einzige Liste zulässig.

Die Kandidaten müssen die in Artikel 55 (Passives Wahlrecht) Absatz 1 des Gesetzesdekrets Nr. 267/2000 genannten Voraussetzungen erfüllen.

Die für die Kandidatur notwendige Formulare finden Sie in der Italienischen Auflage dieser Seite, Absatz „ELEZIONI COMITES 2021 – INFORMAZIONI GENERALI (esteri.it)“.

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Wie werden die Kandidatenlisten aussehen?
Vom zwanzigsten bis zum dreißigsten Tag nach der Ausschreibung der Wahlen können Kandidatenlisten eingereicht werden (im Konsularbezirk Berlin muss die Einreichung jeder Liste von mindestens einhundert Wahlberechtigten unterzeichnet sein). Um die Kandidatenlisten zu unterzeichnen, muss man die Wahlvoraussetzungen erfüllen (z.B. AIRE-Registrierung, Wohnsitz in diesem Konsularbezirk seit mindestens 6 Monaten vor dem Wahltermin) und darf selbst kein Kandidat sein (dagegen ist es nicht notwendig, in das Wählerverzeichnis für die Comites-Wahlen eingetragen zu sein).

Die Unterschriften müssen beglaubigt sein, um für die Einreichung der Listen zugelassen zu werden. Die Beglaubigung der Unterschriften kann auf folgendem Wege erfolgen: in der Konsularkanzlei an den angegebenen Tagen und zu den angegebenen Uhrzeiten, durch einen Notar oder durch einen berechtigten örtlichen Beamten (z. B. das Standesamt). Die Unterschriftsbeglaubigung in der Konsularkanzlei ist kostenlos. Unterschriften von Wählern, die in mehr als einer Liste erscheinen, werden als nichtig betrachtet.

Die Unterschriften und ihre Beglaubigungen sind ungültig, wenn sie vor dem gesetzlich festgelegten Datum geleistet wurden, das nach der Ausschreibung der Wahlen angegeben wird (Art. 14, Absatz 3, Gesetz Nr. 53/1990).

Die Liste muss mindestens so viele Kandidaten enthalten wie Komitee-Mitglieder zu wählen sind (das Berliner Komitee besteht aus 12 Mitgliedern), jedoch nicht mehr als 16.

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