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Informationen für Unternehmen in Deutschland

Die deutschen Institutionen bieten Unternehmen in Deutschland zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten an, um Auswirkungen der Krise einzudämmen. Unter anderem sind folgende Hilfeleistungen möglich:

1. Kurzarbeitergeld

2. Soforthilfe für Soloselbständige, Angehörige Freier Berufe und kleine Unternehmen

> Kurzfakten sind HIER beschrieben
> Übersicht über die zuständigen Behörden oder Stellen in den Ländern

3. Beratungshilfe für KMU und Freiberufler

Die Antragstellung kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfolgen.

4. Steuerliche Hilfen

> FAQ
> weitere Informationen des Bundesministeriums für Finanzen

5. Förderdatenbank

6. Erleichterte Kreditprogramme
> Sonderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau
> Orientierungshilfe zu KfW-Corona-Krediten
> Bürgerschaftsbanken

7. Exportkreditgarantien
Mit der sogenannten “Hermesdeckung” können jetzt Exportkredite für Kurzfristgeschäfte (bis 24 Monate) auch innerhalb der EU sowie sowie Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, die Schweiz, die USA sowie das Vereinigte Königreich abgesichert werden.
> Weitere Informationen von Euler Hermes
> Beratungsmöglichkeiten von Euler Hermes deutschlandweit

8. Aufhebung der Beschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr mit medizinischer Schutzausrüstung innerhalb der EU
Nach dem Inkrafttreten der EU-Verordnung 2020/402 vom 14. März 2020 hat Deutschland die nationale Anordnung von Beschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr mit medizinischer Schutzausrüstung innerhalb der EU am 19. März 2020 aufgehoben.
Gemäß der EU-Verordnung 2020/402, besteht nur für die Exporte von medizinischer Schutzausrüstung in Drittstaaten eine europäische Genehmigungspflicht.
Die Bundesregierung behält sich vor, die Lage regelmäßig zu evaluieren, sowohl in Bezug auf die weiteren Entwicklungen im Binnenmarkt als auch im Hinblick auf die erforderliche EU-weite einheitliche Handhabung bei der Genehmigung von Ausfuhren in Drittländer auf Grundlage der EU-Verordnung 2020/402. Im Rahmen der Evaluierung ist auch zu berücksichtigen, dass die Mitgliedstaaten in die Lage versetzt werden, den Bedarf an lebenswichtigen Gütern im Inland decken zu können. Auf Grundlage dieser Evaluierung wäre gegebenenfalls über eine erneute Anordnung nach dem Außenwirtschaftsgesetz zu entscheiden.

Weiterführende Informationen:

Aufhebung von Beschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr mit bestimmten Gütern vom 19. März 2020
Nationale Anordnung von Beschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr mit bestimmten Gütern vom 12. März 2020 (am 19.03.2020 aufgehoben)
Pressemitteilung der Bundesamts für Wirtschaft und Außenkontrolle