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Information zur Anerkennung von diagnostischen Tests auf SARS-CoV-2 bei Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland.

Für Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 14 Tage (ab dem 8.11.2020 innerhalb der letzten 10 Tage) vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, besteht gemäß den jeweiligen Quarantäneverordnungen der zuständigen Bundesländer, grundsätzlich eine Pflicht zur Absonderung (Quarantäne).

Hier der link zur Seite des Robert Koch Institutes:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Tests.html