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ZUGANG ZUM GENERALKONSULAT ab 29.11.2021

Für den Zugang zu diesem Konsulat wird ab 29.11.2021 folgendes gelten:

  • die „3G-Regelung“ (Genesen, Geimpft oder Getestet);
  • das Tragen einer medizinischen bzw. einer FFP2-Maske;
  • das Einhalten eines Abstandes von 1,5 Metern.

Um den Schutz aller zu gewährleisten, ist der Zugang ins Konsulat nur 10 Minuten vor den obligatorisch vereinbarten Termin erlaubt.