Italienische StaatsbürgerInnen mit Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich unseres Konsulats, die beabsichtigen, in einem Drittstaat (also weder in Deutschland noch in Italien) zu heiraten, müssen sich sowohl an die örtlichen Zivilstandsbehörden des Landes wenden, in dem die Eheschließung stattfinden soll, als auch an das zuständige italienische Konsulat vor Ort.
Alle Verfahren im Zusammenhang mit Ausstellung Unterlagen zwecks Eheschließung müssen deutlich im Voraus eingeleitet werden.