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Todesfälle

Die Sterbeurkunden italienischer StaatsbürgerInnen, die in Deutschland verstorben sind, werden dem Konsulat vom deutschen Standesamt (Ufficio di Stato Civile) übermittelt.
Das Konsulat sorgt anschließend für die Weiterleitung der Urkunden nach Italien zur Eintragung in die entsprechenden Register.

Es wird empfohlen, beim Konsulat nachzufragen, ob der betreffende Sterbeeintrag bereits eingegangen ist.