Gemäß den neuen gesetzlichen Bestimmungen (Art. 4 Absatz 1-ter Gesetz Nr. 91/92) können die Kinder italienischer Staatsbürger (durch Geburt), die nicht automatisch die italienische Staatsbürgerschaft erhalten, die italienische Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes erwerben, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der bzw. AntragstellerIn war am Tag des Inkrafttretens des Umwandlungsgesetzes minderjährig, das heißt, am 24. Mai 2025 unter 18 Jahre alt;
- Der bzw. AntragstellerIn ist Kind von Eltern, die von Geburt an italienische Staatsbürger sind, die sich in einer der in den Buchstaben a), a-bis) und b) des Artikels 3-bis des Gesetzes Nr. 91/1992 genannten Situationen befinden: Die Eltern müssen aufgrund eines Verwaltungs- oder Gerichtsverfahrens als italienische Staatsbürger anerkannt worden sein, wenn der Antrag bis spätestens 23:59 Uhr am 27. März 2025 eingereicht wurde, oder auf der Grundlage eines Termins, der vom Konsulat oder der Gemeinde bis zu diesem Datum mitgeteilt wurde;
- Die Erklärung der Eltern oder des Vormunds muss bis spätestens 31. Mai 2026 beim Konsulat eingereicht werden.
Wenn die betroffene Person, die am 24. Mai 2025 minderjährig war, inzwischen volljährig wird, muss sie selbst die Erklärung innerhalb desselben Termins abgeben.
Die Erklärungen müssen persönlich beim Konsulat vor beauftragten Standesbeamten abgegeben werden.
Bitte kontaktieren Sie umgehend das Amt per E-Mail unter statocivile.stoccarda@esteri.it und geben Sie als Betreff „BENEFICIO LEGGE ENTRO 31/05/2026“ an. Die am Tag des Termins vorzulegenden Unterlagen sind unter folgendem Link aufgeführt.
Die Abteilung behält sich das Recht vor, falls erforderlich, weitere Unterlagen anzufordern.
Gemäß Artikel 9-bis des Gesetzes Nr. 91/1992 ist ein Beitrag von 250 Euro pro minderjährigem Kind an das italienische Innenministerium (Ministero dell’Interno) zu entrichten.
Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung, eventuelle Spesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Empfänger: Ministero dell’Interno – D.L.C.I. Cittadinanza
Bank: Poste Italiane S.p.A.
IBAN: IT54D0760103200000000809020
Verwendungszweck: Acquisto cittadinanza a seguito di dichiarazione ex art. 9-bis L. 91/1992 sowie Name und Nachname des Antragstellers
BIC/SWIFT (für Auslandsüberweisungen): BPPIITRRXXX
BIC/SWIFT (EUROGIRO-Überweisungen): PIBPITRA
Die auf die oben genannte Weise erworbene italienische Staatsbürgerschaft kann von der betroffenen Person nach Erreichen der Volljährigkeit wieder abgelegt werden, unter der einzigen Voraussetzung, dass dadurch keine Staatenlosigkeit entsteht.