Diese Website verwendet notwendige technische und analytische Cookies.
Wenn Sie die Navigation fortsetzen, akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies.

Verfassungsreferendum – 22. und 23. März 2026 – Briefwahl für im Ausland lebende Italienische StaatsbürgerInnen (Aire) Option für Die Stimmabgabe In Italien

Referendum 2026

Gemäß dem Dekret des Präsidenten der Italienischen Republik vom 13.01.2026 (veröffentlicht im Amtsblatt vom 14.01.2026), findet am 22. und 23. MÄRZ 2026 das Referendum zur Änderung einiger Artikel der Verfassung (sog. „Justizreform“) statt.

Das Wahlrecht stellt ein Grundrecht dar. Gemäß dem Gesetz Nr. 459 vom 27. Dezember 2001 italienische StaatsbürgerInnen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben oder sich vorübergehend im Ausland aufhalten und in den Wählerlisten eingetragen sind, per Briefwahl wählen können, indem sie die Wahlunterlagen an ihre ausländische Wohnanschrift erhalten.
Zu diesem Zweck wird empfohlen, die eigenen Meldedaten und die Anschrift unverzüglich beim zuständigen Konsulat zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren (es wird daran erinnert, dass die Wahlunterlagen gesetzlich fast einen Monat vor dem Wahltermin in Italien versandt werden müssen), vorzugsweise über das Online-Portal der konsularischen Dienstleistungen Fast It.

Als Alternative zur Briefwahl können die im AIRE eingetragenen Wahlberechtigten entscheiden, in Italien in ihrer Gemeinde der Eintragung in die Wählerlisten zu wählen, indem sie ihre Wahl (sog. „Option“) dem Konsulat schriftlich innerhalb des 10. Tages nach Anberaumung der Abstimmung mitteilen.
Die Option, in Italien zu wählen, gilt ausschließlich für die jeweilige Referendumsabstimmung, für die sie abgegeben wird.

Die Option muss beim zuständigen Konsulat spätestens innerhalb von zehn Tagen nach der Anberaumung der Abstimmung, das heißt SPÄTESTENS BIS ZUM 24.01.2026, eingehen.

Zur Antragstellung sind zu übermitteln:

  • das vorgesehene Formular, von dem bzw. der WählerIn ausgefüllt und unterzeichnet
  • die Kopie eines gültigen Ausweisdokuments.

Der Antrag kann alternativ wie folgt eingereicht werden:

  • per E-Mail: stoccarda.elettorale@esteri.it;
  • per zertifizierter E-Mail (PEC): con.stoccarda.anagrafe@cert.esteri.it;
  • persönlich: das Wahlbüro vom Generalkonsulat Stuttgart ist während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr (täglich von 9.00 bis 12.30 Uhr, zusätzlich donnerstags nachmittags von 14.00 bis 16.00 Uhr) ohne vorherigen Terminvereinbarung offen
  • per Post: Generalkonsulat von Italien in Stuttgart – Wahlbüro – Lenzhalde 46 – 70192 Stuttgart. Es wird darauf hingewiesen, dass in diesem Fall die Unterlagen bis spätestens 24.01.2026 beim Konsulat eingehen müssennach diesem Datum eingegangene Anträge können nicht als gültig betrachtet werden.

Die Entscheidung, in Italien zu wählen, kann anschließend widerrufen werden, indem eine schriftliche Mitteilung mit denselben Modalitäten und innerhalb derselben Frist, die für die Ausübung der Option vorgesehen ist, an das Konsulat gesendet oder dort abgegeben wird.

Das Gesetz sieht keinerlei Erstattung der Reisekosten für die Rückreise nach Italien anlässlich der Stimmabgabe vor, sondern lediglich Tarifvergünstigungen innerhalb des italienischen Staatsgebiets.