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Finanzielle Unterstützung

Zuschüsse

Vorzuweisende Unterlagen für die Beantragung eines konsularischen „einmaligen“ Zuschusses im Falle vorübergehender Mittellosigkeit:
 · gültiger Reisepass oder gültiger Personalausweis;
· Nachweise über sämtliche Einkünfte (letzte Verdienstbescheinigung, Bescheid des Arbeits- oder Sozialamtes, Familienleistungen, Invaliditätsrente, Rentenrate usw.);
· ablehnende Bescheide der deutschen Sozialbehörden (Jobcenter, Sozialamt) zu Anträgen auf Zuschüsse oder nicht bewilligte Leistungen;
· vollständige Kontoauszüge der letzten drei Monate;
· gegebenenfalls unbezahlte Rechnungen (Miete, Nachzahlungen usw.).

Darlehen

Darlehen mit Rückzahlungsversprechen können ausschließlich ItalienerInnen ohne Hauptwohnsitz im Ausland gewährt werden, die sich aufgrund eines erlittenen Diebstahls oder des Verlusts ihrer finanziellen Mittel in einer vorübergehenden Notlage befinden.
Solche Darlehen können nicht ItalienerInnen gewährt werden, die bereits zuvor – auch bei anderen konsularischen Vertretungen – eine solche Leistung erhalten haben und nicht nachweisen können, dass sie diese Schuld ordnungsgemäß beglichen haben.

RÜCKZAHLUNGSMODALITÄTEN

Gemäß der geltenden Vorschriften der “Piattaforma Incassi” haben sich ab dem 30. Juni 2024 die Modalitäten für die Rückzahlung von Darlehen mit Rückzahlungsversprechen (die gemäß Art. 24 Absatz 2 des Gesetzesdekrets Nr. 71 vom 3. Februar 2011 gewährt wurden) geändert.

Die Rückzahlung der gewährten Darlehen ist ausschließlich über folgende Modalitäten möglich:

  1. a) bei den Postämtern, durch Vorsprache beim Schalterpersonal;
  2. b) über die Website poste.it;
  3. c) beim Konsularbüro, das das Darlehen gewährt hat, oder gegebenenfalls bei jedem anderen Konsularbüro.

Klicken Sie hier, um detaillierte Anweisungen zur Durchführung der Rückzahlung über die italienische Post zu erhalten.

Es wird darauf hingewiesen, dass auf der Website http://www.agenziaentrate.gov.it/ der Steuerleitfaden für im Ausland lebende italienische Staatsbürger verfügbar ist.