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Verschiedene konsularische Unterstützungsmaßnahmen

Abmeldung von Kraftfahrzeugen und Führerscheine

Ab dem 1. Januar 2020 nehmen die konsularischen Vertretungen keine Anträge mehr auf Abmeldung von Fahrzeugen aus dem PRA (Öffentliches Kraftfahrzeugregister) an, wenn diese nach diesem Datum ins Ausland exportiert wurden.
Ab dem 1. Januar 2020 ist nämlich eine neue Regelung in Kraft getreten, die die Abmeldung von Fahrzeugen aus dem PRA zur endgültigen Ausfuhr ins Ausland regelt.

Der neue Art. 103 der Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass die Abmeldung aus dem PRA zur endgültigen Ausfuhr von Kraftfahrzeugen, Motorrädern oder Anhängern nur unter der Voraussetzung erfolgt, dass diese einer Hauptuntersuchung mit positivem Ergebnis unterzogen wurden, die nicht früher als sechs Monate vor dem Datum des Antrags auf Abmeldung durchgeführt worden ist.

Daher muss ab dem 1. Januar 2020 die Abmeldung vor dem Export des Fahrzeugs beantragt werden, um die Kontrolle der fristgerecht erfolgten Hauptuntersuchung gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu ermöglichen.

Nach erfolgter Abmeldung darf das abgemeldete Fahrzeug auf öffentlichen Straßen ausschließlich zum Erreichen der Grenzübergänge für den Export verkehren, sofern es mit einem Überführungsdokument (Foglio di via) und dem in Art. 99 der Straßenverkehrsordnung vorgesehenen vorläufigen Kennzeichen ausgestattet ist.

In der ersten Phase der Anwendung der neuen Regelung ist das abgemeldete Fahrzeug außerdem mit der originalen Zulassungsbescheinigung, die für den Export annulliert und für den Straßenverkehr nicht gültig ist, versehen.

Für allgemeine Informationen zum Thema Führerscheine wird auf die Website des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit verwiesen.

Gemäß der geltenden Rechtsvorschriften müssen in Deutschland ständig ansässige Bürger im Falle der Verlängerung eines italienischen Führerscheins zwingend die Umschreibung in einen lokalen Führerschein bei der zuständigen Behörde (Führerscheinstelle) beantragen.

Familie

Das Konsularbüro führt soziale Maßnahmen bei italienischen und/oder lokalen Behörden durch.
Zudem betreut es Fälle von Minderjährigen in besonders schwierigen Lebenssituationen.

Listen von Fachleuten und Patronat en, die im Konsularbezirk Stuttgart tätig sind, klicken Sie bitte hier

Suche nach Landsleuten

Für die Suche nach vermissten Personen, die zuvor im Baden-Württemberg wohnhaft waren, können Maßnahmen bei den zuständigen lokalen Behörden eingeleitet werden.

Die Angehörigen müssen beim LAS-Büro einen begründeten Antrag einreichen, der ihre personenbezogenen Daten (unter Beifügung einer Kopie des Ausweisdokuments) sowie jene der vermissten Person enthält, unter Angabe des zuletzt bekannten Wohnsitzes und aller weiteren für das Auffinden nützlichen Informationen.

Es wird gebeten, das Büro per E-Mail zu kontaktieren und dabei alle Falldetails, eine Telefonnummer sowie eine Kopie des Ausweisdokuments zu übermitteln.

Für die Kontaktdaten der Abteilung klicken Sie bitte hier