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Renten

Die EU-Rechtsvorschriften gewährleisten die Gleichbehandlung von ArbeitnehmerInnen und RentnerInnen, die Zusammenrechnung der in Italien und im Ausland zurückgelegten Beschäftigungszeiten sowie die Übertragbarkeit der Rentenleistungen an den Wohnsitz.

Für sämtliche Informationen im Bereich der Renten wird auf die Website des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit verwiesen.

Das Konsularbüro erteilt ausschließlich allgemeine Informationen zum italienischen und deutschen Rentensystem.
Im Konsularbezirk sind mehrere “Patronati” tätig, die Informationen und Unterstützung im Bereich der sozialen Sicherung anbieten können.
Die Liste der im Zuständigkeitsgebiet des Generalkonsulats Stuttgart tätigen Patronati i ist im Abschnitt „Formulare“ einsehbar (hier klicken).

POST-SPARBRIEFE UND POSTSPARBÜCHER

  1. Anleitungen zur Auszahlung für im Ausland lebende Landsleute
  2. Zahlungsmodalitäten für Post-Sparbriefe oder Postsparbücher
  3. Antrag auf internationale Überweisung
  4. Antrag auf Rückerstattung

Listen von Fachleuten und Patronati, die im Konsularbezirk Stuttgart tätig sind, klicken Sie bitte hier.

Es wird darauf hingewiesen, dass auf der Website http://www.agenziaentrate.gov.it/ der Steuerleitfaden für im Ausland lebende italienische Staatsbürger verfügbar ist.