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Verfassungsreferendum 22-23 März 2026: Ausstellung von Duplikaten

CARD 9 ORIZZONTALE DUPLICATI

Wahlberechtigte, die die Wahlunterlagen für die Briefwahl anlässlich des Verfassungsreferendums vom 22. und 23. März an ihrer Wohnanschrift nicht erhalten haben werden ab Sonntag, dem 8. März 2026 die Möglichkeit haben, beim italienischen Generalkonsulat in Stuttgart ein Duplikat der Wahlunterlagen zu beantragen.

Der Antrag auf Ausstellung eines Duplikats muss Folgendes enthalten:

  • das entsprechende Formular (ausgefüllt und unterschrieben) sowie
  • eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments

und kann auf eine der folgenden Arten eingereicht werden:

  1. persönlich beim italienischen Generalkonsulat in Stuttgart während der Öffnungszeiten, zwischen dem 09.03.2026 und dem 19.03.2026 ohne vorherige Terminvereinbarung (Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9:00 bis 12:30 Uhr, Donnerstag von 9:00 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr);
  2. per E-Mail: stoccarda.elettorale@esteri.it;
  3. per zertifizierter E-Mail (PEC): con.stoccarda.anagrafe@cert.esteri.it;
  4. per Post (Italienisches Generalkonsulat, Lenzhalde 46, 70192 Stuttgart).

Wählerinnen und Wähler, die ein Duplikat der Wahlunterlagen beantragen, werden erklären müssen, dass sie sich der strafrechtlichen Verantwortung im Falle einer doppelten Stimmabgabe gemäß Art. 18 Abs. 2 des Gesetzes 459/2001 bewusst sind. Dieser besagt:
Wer bei den Wahlen der Kammern oder bei Referenda sowohl per Briefwahl als auch im Wahllokal der letzten Eintragung in Italien abstimmt oder mehrfach per Briefwahl abstimmt, wird mit Freiheitsstrafe von einem bis zu drei Jahren und mit einer Geldstrafe von 52 Euro bis 258 Euro bestraft“.

Nach Durchführung der erforderlichen Überprüfungen wird dieses Generalkonsulat den Betroffenen die notwendigen Hinweise zur Ausstellung des Duplikats erteilen. Das Duplikat kann an die Wohnanschrift der antragstellenden Person versandt werden (sofern die rechtzeitige Zustellung gewährleistet werden kann) oder persönlich während der oben genannten Öffnungszeiten des Generalkonsulates ausgehändigt werden.

Ausschließlich für die Ausstellung von Duplikaten der Wahlunterlagen sieht das italienische Generalkonsulat in Stuttgart zusätzlich folgende außerordentliche Öffnungszeiten vor:

Samstag, 14.03.2026 von 10 bis 14 Uhr

Sonntag, 15.03.2026 von 10 bis 14 Uhr

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vorfrankierten Umschläge für die Rücksendung der ausgefüllten Stimmzettel, zwingend bis spätestens 16:00 Uhr am Donnerstag, den 19. März 2026, bei diesem Generalkonsulat eingehen müssen.