Gemäß dem Rundschreiben des italienischen Außenministeriums (MAECI) Nr. 2/2013 über italienische Vereinigungen im Ausland ist das Generalkonsulat verpflichtet zu überprüfen, ob die im Register bzw. in der Datenbank der Vereinigungen eingetragenen Vereine weiterhin konkrete und für das Gebiet relevante Tätigkeiten ausüben, die den Interessen der italienischen Gemeinschaft sowie ihrer Mitglieder entsprechen.
Bereits eingetragene Vereine
Alle Vereine, die bereits im Register bzw. in der Datenbank der Vereine eingetragen sind (einsehbar unter folgendem Link) und die auf die in den vergangenen Monaten vom Generalkonsulat über die E-Mail-Adressen consolato.stoccarda@esteri.it und consgenstoccarda.segreteria@esteri.it versandten Mitteilungen noch nicht geantwortet haben, werden gebeten, dies mit größtmöglicher Dringlichkeit nachzuholen.
Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass ein Verein aus dem Konsularregister gestrichen wird, sofern sich herausstellt, dass keine oder keine relevanten Tätigkeiten durchgeführt wurden oder falls keine Rückmeldung erfolgt. Dies erfolgt gemäß den Bestimmungen des MAECI-Rundschreibens Nr. 2/2013.
Antrag auf Eintragung
Vereine, die die Eintragung in das Register bzw. die Datenbank der eingetragenen Vereine beantragen möchten, können einen Antrag stellen, sofern sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- mindestens 35 Mitglieder haben;
- das Tätigkeitsprogramm des vergangenen Jahres vorlegen und nachweisen, dass konkrete und positive Initiativen durchgeführt wurden, die den Interessen der italienischen Gemeinschaft und der vertretenen Mitglieder entsprechen.
Der Antrag auf Eintragung ist mittels des hierfür vorgesehenen Formulars (am PC ausfüllbare Version), vollständig ausgefüllt und vom Präsidenten bzw. der Präsidentin des Vereins unterschrieben, bis spätestens 30. August 2026 per E-Mail an consgenstoccarda.segreteria@esteri.it zu übermitteln.
Unvollständig ausgefüllte Formulare oder Anträge, denen keine Kopie des Personalausweises bzw. Identitätsdokuments des Vereinspräsidenten beigefügt ist, werden nicht berücksichtigt.
Bitte beachten Sie: Sowohl für bereits eingetragene Vereine als auch für Vereine, die erstmals einen Eintragungsantrag stellen, gilt eine zusätzliche Voraussetzung, um dem Wahlkomitee des Konsularbezirks für die nächsten Wahlen der Com.It.Es. sowie der Wahlversammlung des CGIE angehören zu können: Der Verein muss seit mindestens fünf Jahren im Gastland tätig sein.