Per Dekret des Präsidenten der Republik vom 6. April 2022, veröffentlicht im Amtsblatt vom 7. April 2022, wurde der 12. Juni 2022 als Datum für die aufhebenden Volksbefragungen in Italien (Art. 75 der Verfassung) festgelegt.
Es wird darauf hingewiesen, dass WÄHLEN ein von der italienischen Verfassung geschütztes RECHT ist. Gemäß Gesetz Nr. 459 vom 27. Dezember 2001 können im Ausland lebende Italiener, die in die Wählerverzeichnisse eingetragen sind, AUF DEM POSTWEGE wählen. Daher sollte jeder prüfen, ob er mit den richtigen Angaben zum Personenstand und zur Anschrift beim zuständigen Konsulat ordnungsgemäß gemeldet ist.
Informationen auf Deutsch über die Volksabstimmungen, am 12.06.2022, in Italien: