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Ausübung des Wahlrechts für vorübergehend im Ausland lebende WählerInnen

Wahlberechtigt sind auch italienische Staatsangehörige, die sich aus Gründen der Arbeit, des Studiums oder zu medizinischen Zwecken vorübergehend FÜR MINDESTENS DREI MONATE im Ausland aufhalten.

Entsprechendes gilt für die mit ihnen zusammenlebenden Familienangehörigen.

WICHTIG! Um die Wahlunterlagen an der ausländischen Adresse zu erhalten, muss in diesem Fall BIS ZUM 24. AUGUST ein entsprechender Antrag bei der italienischen Wohngemeinde eingereicht werden.

Der Antrag besteht auf folgende Teile:

  1. Antragsformular für vorübergehend im Ausland lebende WählerInnen (bitte hier clicken)
  2. Kopie des eigenen Personalausweisses bzw. Reisepasses

Anhänge:

  • Mitteilung über die worübergehend im Ausland lebende WählerInnen (auf Italienisch): bitte hier clicken
  • Antragsformular für vorübergehend im Ausland lebende WählerInnen: bitte hier clicken