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AIRE – FAQ

1.Kann ich einen doppelten Hauptwohnsitz melden, also mich in einer deutschen Gemeinde anmelden und gleichzeitig weiterhin in Italien wohnhaft bleiben, ohne mich ins A.I.R.E. einzutragen?

Nein. Nach italienischem Recht ist nur ein Hauptwohnsitz zulässig. Wer in einer deutschen Gemeinde einen Hauptwohnsitz anmeldet und beabsichtigt, mindestens 12 Monate im Ausland zu bleiben, muss sich ins A.I.R.E. eintragen lassen. Der Antrag auf Eintragung muss innerhalb der ersten 90 Tage nach der Ankunft in Deutschland gestellt werden.

2. Wir sind in der Europäischen Union. Warum erhalten Sie nicht automatisch alle Informationen aus Deutschland?

Aus Datenschutzgründen gemäß der geltenden europäischen Gesetzgebung. Außerdem sind die italienischen Melde- und Personenstandspflichten direkt den BürgerInnen selbst zugeordnet; keine deutsche Behörde übernimmt diese Pflichten

3. Ich habe meine Adresse geändert. Meldet die deutsche Gemeinde das automatisch beim italienischen Konsulat?

Nein. Die deutschen Gemeinden übermitteln dem Generalkonsulat weder die Meldebescheinigungen neu Zugezogener noch die Adressänderungen. Daher ist jeder Bürger selbst dafür verantwortlich, die eigenen Meldedaten bei der zuständigen konsularischen Vertretung zu aktualisieren.

4. Ich besitze ein Haus bzw. eine Wohnung in Italien. Kann es als Hauptwohnsitz gelten, wenn ich im A.I.R.E. eingetragen bin?

Diese Angelegenheit fällt ausschließlich in die Zuständigkeit der italienischen Gemeinden. Es ist erforderlich, das Steueramt (Ufficio Tributi) der betreffenden italienischen Gemeinde zu kontaktieren.

5. Ich wohne in Deutschland, möchte aber meinen italienischen Hausarzt nicht verlieren. Ist das möglich?

Nein. Wer im Ausland wohnt, muss sich ins A.I.R.E. eintragen. Mit der A.I.R.E.-Eintragung erlischt die Anmeldung beim italienischen Nationalen Gesundheitssystem (SSN). BürgerInnen, die in einem anderen EU-Land krankenversichert sind, nutzen dort die europäische Gesundheitsversorgung. Italienische StaatsbürgerInnen, auch wenn im A.I.R.E. eingetragen, haben im Notfall dennoch Anspruch auf einige medizinische Leistungen des SSN. Für weitere Informationen ist die zuständige ASL zu kontaktieren.

6. Ich besitze eine Wohnung oder ein Haus in einer italienischen Gemeinde, die sich von der A.I.R.E.-Gemeinde unterscheidet. Kann ich deswegen die A.I.R.E.-Gemeinde wechseln?

Nein. Die Gesetzgebung sieht spezifische Fälle für einen Wechsel der A.I.R.E.-Gemeinde vor, und dieser Fall gehört nicht dazu.

7. Ich kann mich in Fast-It nicht einloggen.

Bei technischen Problemen wird empfohlen:

  1. ein anderes Gerät zu benutzen (vorzugsweise einen PC),
  2. abzuwarten und es später oder am nächsten Tag erneut zu versuchen, falls es sich um ein vorübergehendes Problem handelt,
  3. Fotodateien (JPEG) und keine PDFs hochzuladen.

Bei absoluter Unmöglichkeit, den Antrag über das Fast-It-Portal zu stellen, und bei gerechtfertigtem Bedarf kann das Amt unter anagrafe.stoccarda@esteri.it kontaktiert werden. Fügen Sie dabei einen Screenshot des aufgetretenen Problems bei. Der bzw. die KonsularmitarbeiterIn wird alle notwendigen Hinweise geben.

8. Ich habe das Passwort für Fast-It verloren oder verfüge nicht mehr über meine SPID-Zugangsdaten.

Sie können einen Passwort-Reset durchführen. Falls dies nicht funktioniert, müssen Sie eine E-Mail an anagrafe.stoccarda@esteri.it mit dem Betreff „CREDENZIALI FAST-IT“ schicken. Falls die bereits auf Fast-It verwendeten SPID-Zugangsdaten nicht genutzt werden können, muss in der E-Mail eine zukünftige zu verwendende E-Mail-Adresse angegeben und eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments beigefügt werden.

9. Ich habe eine Datei auf Fast-It hochgeladen, aber das System lehnt sie ab!

Wenn Sie eine PDF-Datei hochladen, ist sie wahrscheinlich zu groß. Es wird empfohlen, eine Fotodatei (JPEG) hochzuladen, die vom System automatisch verkleinert wird.