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Minderjährige Staatsbürgerinnen

Die Eintragung ins A.I.R.E.-Register ist für alle minderjährigen italienischen StaatsbürgerInnen (auch mit doppelter Staatsangehörigkeit) verpflichtend.

Die A.I.R.E.-Eintragung minderjähriger Kinder, die in unserem Konsularbezirk geboren wurden und hier wohnen, erfolgt zusammen mit der Eintragung der ausländischen Geburtsurkunde bei der zuständigen italienischen Gemeinde.

Wenn der Minderjährige in Italien geboren wurde oder im Ausland geboren ist, seine Geburt jedoch bereits in Italien registriert wurde, muss er in den A.I.R.E.-Antrag der Familie aufgenommen werden.

Es wird daran erinnert, dass in diesem Antrag auch ausländische Ehepartner, sofern sie im selben Haushalt leben, anzugeben sind. Für diese müssen die zuvor genannten Unterlagen (Unterschrift auf dem Formular, Ausweisdokument und aktueller Wohnsitznachweis) beigefügt werden.

Wird der Antrag auf Eintragung des Minderjährigen nur von einem Elternteil gestellt, muss diesem ein Zustimmungsformular beigefügt werden, das unter folgendem Link heruntergeladen werden kann. Dieses Formular ist vollständig auszufüllen und vom nicht im Haushalt lebenden Elternteil zu unterschreiben. Zudem ist eine Kopie des Ausweisdokuments dieses Elternteils beizulegen.

Wenn der nicht im Haushalt lebende Elternteil aus einem außereuropäischen Staat stammt, muss seine Unterschrift auf dem Zustimmungsformular amtlich beglaubigt werden. Hierfür kann die betroffene Person eine unserer Vertretungen aufsuchen oder die nächstgelegene örtliche Polizeidienststelle.

Lebt der minderjährige italienische Staatsbürger in Deutschland ausschließlich mit dem nicht-italienischen Elternteil, kann der Antrag nicht über Fast-It eingereicht werden. In diesem Fall ist eine E-Mail an anagrafe.stoccarda@esteri.it mit dem Betreff „ISCRIZIONE DI MINORE RESIDENTE CON GENITORE STRANIERO“ zu senden; anschließend sind die erhaltenen Anweisungen zu befolgen.