Vor der endgültigen Rückkehr nach Italien ist Folgendes erforderlich:
- Abmeldung bei der deutschen Gemeinde (Abmeldung).
- Nach der Ankunft in Italien muss sich der bzw. die StaatsbürgerIn beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde anmelden und die neue Wohnadresse angeben. Am selben Tag veranlasst die italienische Gemeinde die Streichung aus dem A.I.R.E.-Meldeamt und die offizielle Mitteilung an das Konsulat.
Bei einem späteren, erneuten Umzug von Italien ins Ausland ist ein neuer Antrag auf A.I.R.E.-Eintragung erforderlich (kein bloßer Adresswechsel), über das Portal Fast-It.