Die Abteilung konsularische Hilfe (LAS) ist zuständig für:
· die Ausstellung von bestimmten Bescheinigungen (“dichiarazioni di conformità”);
· die Information der Angehörigen, im Falle von Unfällen mit italienischen Staatsangehörigen im Konsularbezirk, wobei sichergestellt wird, dass den Betroffenen eine angemessene medizinische Versorgung geleistet wird.
Für Informationen zur dringenden medizinischen Versorgung bei einem vorübergehenden Aufenthalt in Italien klicken Sie bitte hier.
Es wird gebeten, das Büro per E-Mail zu kontaktieren und dabei alle Falldetails, eine Telefonnummer sowie eine Kopie des Ausweisdokuments zu übermitteln.
Todesfall und Überführung des Leichnams
Auf Antrag der Angehörigen (die gegebenenfalls über Polizeibehörde oder Gemeinde benachrichtigt werden, falls sie nicht bekannt sind) werden Informationen über die erforderlichen administrativen Schritte für die Rückführung des Leichnams bereitgestellt.
Die für die Überführung erforderlichen Unterlagen, die in der Regel vom Bestattungsunternehmen beschafft werden, sind:
· internationale Sterbeurkunde;
· deutscher Leichenpass;
· Erklärung des Bestattungsunternehmens über den ordnungsgemäßen Verschluss des Sarges gemäß den geltenden Vorschriften.
Für die Überführung der Asche nach Italien gelten zusätzlich die Bestimmungen des Rundschreibens Nr. 24 vom 24. Juni 1993 des Gesundheitsministeriums (Erläuterung zur Verordnung über die Leichenpolizei, genehmigt durch Dekret des Präsidenten der Republik vom 10. September 1990, Nr. 285).
Das Rundschreiben sieht vor, dass für die Staaten, die dem Berliner Übereinkommen von 1937 beigetreten sind, der jeweilige Bürgermeister die Genehmigung für den Transport der Asche ausstellt, und zwar in italienischer und französischer Sprache.
Die Genehmigung muss die Personalien des Verstorbenen, das Todesdatum, das Datum der Einäscherung (oder der Exhumierung bzw. Umbettung) sowie den Bestimmungsort enthalten.
Der Transport der Urne (oder der Kassette mit den sterblichen Überresten) unterliegt keinen der hygienischen Vorsichtsmaßnahmen, die für den Transport von Leichen vorgesehen sind.
Für die Kontaktdaten der Abteilung klicken Sie bitte hier.