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Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Eheschließung (Einbürgerung)

Bitte lesen Sie die Informationen in italienischer Sprache zur erforderlichen Dokumentation sorgfältig durch. Anträge müssen zwingend über das ALI-Portal direkt von der betroffenen Person eingereicht werden. Erst nach Einreichung des Antrags wird die betroffene Person für einen Termin kontaktiert. Alle Mitteilungen und Hinweise werden über das ALI-Portal bereitgestellt.

Die einzureichenden Unterlagen und das Vorgehen sind unter folgendem Link erläutert.

Bei technischen Problemen muss der bzw. die AntragstellerIn den ALI-Helpdesk kontaktieren.

Über das ALI-Portal kann der bzw. die AntragstellerIn jederzeit den Bearbeitungsstand seines/ihres Antrags einsehen. Die konsularische Behörde kann keine Auskunft über den Bearbeitungsstand geben, während die Zuständigkeit beim italienischen Innenministerium liegt.