Bitte beachten Sie, dass alle Verfahren zwecks Eheschließung müssen deutlich im Voraus eingeleitet werden.
Im Gegensatz zur Eheschließung in Deutschland, sieht die Eheschließung in Italien die Pflicht zur Veröffentlichung des Aufgebots (pubblicazioni di matrimonio) vor. Das Aufgebot muss persönlich im Konsulat beantragt werden, wenn mindestens einer der italienischen Ehewerber im Ausland wohnhaft ist.
Das Aufgebot kann alternativ direkt beim zuständigen italienischen Standesamt beantragt werden, falls einer der beiden italienischen Eheweber in Italien gemeldet ist.
Das Aufgebot muss mindestens 8 Tage am öffentlichen Aushang des Konsulats (Albo Consolare) ausgehängt bleiben. Nach weiteren 4 Tagen stellt das Konsulat dem italienischen Standesamt eine Ermächtigung zur Eheschließung aus (oder eine Bescheinigung über die erfolgte Veröffentlichung, im Fall einer kirchlichen Eheschließung – sog. matrimonio concordatario).
Benötigte Originalunterlagen:
Für zwei italienische Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland:
- Erweiterte Meldebescheinigung (ausgestellt vom deutschen Einwohnermeldeamt)
- Gültiges Ausweisdokument
- Bei minderjährigem Verlobten: Genehmigung des italienischen Jugendgerichts gem. Art. 84 ital. ZGB (Nicht durch das Konsulat ausstellbar)
Wenn einer der Ehewerber die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, oder StaatsbürgerIn von Österreich, Luxemburg, Moldau, Niederlanden, Portugal, Spanien, Schweiz oder Türkei ist (Übereinkommen von Wien 1976):
- Internationale Geburtsurkunde
- Ehefähigkeitszeugnis (ausgestellt vom Standesamt des Wohnsitzes)
- Gültiger Ausweis oder Reisepass
- Im Fall einer Scheidung: Internationale Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk
- Bei Verwitwung: Internationale Heirats- und Sterbeurkunde
Wenn einer der Ehewerber eine weitere Staatsbürgerschaft besitzt:
- Internationale Geburtsurkunde (oder ausländische Urkunde mit Apostille und beeideter und beglaubigte Übersetzung direkt in die italienische Sprache)
- Erweiterte Meldebescheinigung mit Wohnsitz, Staatsangehörigkeit und Familienstand
- Ehefähigkeitszeugnis (Nulla Osta gem. Art. 116 des ital. ZGB) ggf. mit Beglaubigung der Unterschrift und beeideter/beglaubigte Übersetzung direkt in die italienische Sprache
- Gültiger Reisepass
Für das Aufgebot fallen Konsulargebühren in Höhe von € 12,00 an, welche im Rahmen des über das Portal Prenot@mi verienbarten Termins im Konsulat entrichtet werden können.
Sollte das Aufgebot an zwei italienischen Behörden notwendig sein (z.B. wenn ein zweites Konsulat oder eine italienische Gemeinde beteiligt sind), so fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von € 6,00 an.
Kirchliche Eheschließung (Matrimonio concordatario)
- Der Pfarrer muss das Aufgebot schriftlich und im Original beim Konsulat anfordern.
- Nach Abschluss des Verfahrens übergibt das Konsulat den Eheleuten das Zertifikat der erfolgten Aufgebote, das dem Pfarrer vorzulegen ist.
Für alle anderen Unterlagen gelten die gleichen Anforderungen wie bei einer standesamtlichen Hochzeit in Italien (siehe oben).