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Eintragung der in Deutschland geschlossenen Ehe in Italien

Nach der Eheschließung in Deutschland müssen italienische Staatsbürger die Eintragung in Italien beantragen, um die Änderung des Personenstandes zu registrieren.

Benötigte Unterlagen (per Post ans Konsulat senden):

  • Antrag auf Eintragung der Ehe (Formular),
  • Ausweiskopie beider Ehepartner,
  • Internationale Heiratsurkunde (Internationale Eheurkunde), im Original, Ausgestellt vom deutschen Standesamt
  • Kopie der deutschen Meldebestätigung

Vor der Hochzeit kann beim Notar in Deutschland ein Vertrag zur Gütertrennung (separazione dei beni) abgeschlossen werden.
Der auf Deutsch verfasste Vertrag ist mit beglaubigter Übersetzung ins Italienische zusammen mit der Heiratsurkunde einzusenden.

Namenswahl nach der Eheschließung

Nach italienischem Recht ist eine Namensänderung durch die Eheschließung nicht vorgesehen.
Italienische StaatsbürgerInnen müssen dem Standesamt mitteilen, dass sie ihren Geburtsnamen beibehalten.
Italienische Dokumente zeigen immer den Geburtsnamen an.