{"id":5843,"date":"2025-11-12T10:44:39","date_gmt":"2025-11-12T09:44:39","guid":{"rendered":"https:\/\/consstoccarda.esteri.it\/?page_id=5843"},"modified":"2026-02-02T16:26:36","modified_gmt":"2026-02-02T15:26:36","slug":"eheschliesung-in-deutschland","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/consstoccarda.esteri.it\/de\/servizi-consolari-e-visti\/servizi-per-il-cittadino-italiano\/stato-civile\/eheschliesung-in-deutschland\/","title":{"rendered":"Eheschlie\u00dfung in Deutschland"},"content":{"rendered":"<p>Alle Verfahren im Zusammenhang mit Ausstellung Unterlagen zwecks Eheschlie\u00dfung m\u00fcssen aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Pr\u00fcfungen <strong>deutlich<\/strong> im Voraus (zirka 3 Monate) eingeleitet werden. Sollte das Verfahren kurzfristig eingeleitet werden, kann die rechtzeitige Bearbeitung der Anfrage nicht garantiert werden.<\/p>\n<p>Beachten Sie bitte, dass s\u00e4mtliche Unterlagen, die zwecks Eheschlie\u00dfung ausgestellt werden, <strong>sechs Monate g\u00fcltig<\/strong> sind.<\/p>\n<p><strong>Es wird darauf hingewiesen, dass nach italienischem Recht keine \u00c4nderung des Familiennamens aufgrund der Eheschlie\u00dfung vorgesehen ist. Es wird gebeten, den Familiennamen so beizubehalten, wie er in den eigenen Ausweisdokumenten angegeben ist. Informationen zum Verfahren der Namens\u00e4nderung sind auf der <a href=\"https:\/\/consstoccarda.esteri.it\/de\/servizi-consolari-e-visti\/servizi-per-il-cittadino-italiano\/stato-civile\/cambiamento-di-nome-e-o-cognome\/\">entsprechenden Seite zu finden<\/a>.<\/strong><\/p>\n<p>Italienische Staatsb\u00fcrger, die vor dem <strong>deutschen Standesbeamten heiraten m\u00f6chten<\/strong>, m\u00fcssen sich zun\u00e4chst mit dem <strong>Standesamt<\/strong> der Stadt in Verbindung setzen, in der die Trauung stattfinden soll.<br \/>\nDas <strong>Standesamt<\/strong> stellt eine <strong>individuell angepasste Liste<\/strong> der erforderlichen Dokumente aus, je nach Nationalit\u00e4t und Familienstand der Verlobten.<\/p>\n<p>Normalerweise wird ein Auszug aus dem Geburtsregister (oder eine vollst\u00e4ndige Geburtsurkunde) verlangt. Dieser kann nur vom italienischen Geburtsort (Gemeinde) ausgestellt werden &#8211; Das Konsulat kann diese Urkunde nicht ausstellen. Die betroffene Person (oder ihre Eltern) kann den Auszug ohne Vollmacht direkt bei der Gemeinde anfordern. Empfohlen wird der mehrsprachige Auszug gem\u00e4\u00df dem Wiener \u00dcbereinkommen von 1976 f\u00fcr die Verwendung im Ausland \u2192 keine \u00dcbersetzung n\u00f6tig, in Deutschland direkt verwendbar.<\/p>\n<p>Bitte beachten Sie<strong>:<\/strong> Deutsche Beh\u00f6rden <strong>akzeptieren keine PEC oder E-Mail-Zertifikate<\/strong>, sondern verlangen ein <strong>originales Papierdokument mit Stempel und Unterschrift<\/strong>.<\/p>\n<p>Das <span style=\"text-decoration: underline;\">zweite<\/span> stets erforderliche Dokument f\u00fcr eine Eheschlie\u00dfung in Deutschland ist das Ehef\u00e4higkeitszeugnis, das vom italienischen Konsulat ausgestellt wird und nur f\u00fcr die darauffolgenden sechs Monate g\u00fcltig ist.<\/p>\n<p>Aus diesem Grund wird empfohlen, das Zeugnis erst zu beantragen, wenn bereits alle weiteren Unterlagen vorliegen, die vom Standesamt angefordert wurden, da diese f\u00fcr die Ausstellung des Ehef\u00e4higkeitszeugnisses zwingend erforderlich sind.<\/p>\n<p>Um das Ehef\u00e4higkeitszeugnis auszustellen, muss das Konsulat die rechtlichen Voraussetzungen und pers\u00f6nlichen Informationen beider zuk\u00fcnftiger Ehepartner pr\u00fcfen. Daher ist es notwendig, dass alle relevanten Informationen zu beiden Partnern vorgelegt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>F\u00fcr die Ausstellung eines Ehef\u00e4higkeitszeugnisses sind die Unterlagen <span style=\"text-decoration: underline;\">BEIDER Ehewerber zwingend erforderlich<\/span>:<\/strong><\/p>\n<h6>1. F\u00fcr jeden italienischen Ehewerber\/die italienische EhewerberIn:<\/h6>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/consstoccarda.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2025\/11\/Richiesta_capacita_matrimoniale_1-italiano.pdf\">Ausgef\u00fclltes Formular mit Erkl\u00e4rung<\/a>, dass keine Ehehindernisse gem\u00e4\u00df Art. 84\u201389 des italienischen Zivilgesetzbuches bestehen (auch f\u00fcr den ausl\u00e4ndischen Partner).<\/li>\n<li>Kopie des Ausweises inkl. Seite mit Unterschrift.<\/li>\n<li>Kopie der Erweiterten Meldebescheinigung (inkl. Wohnsitz, Staatsangeh\u00f6rigkeit und Familienstand).<br \/>\nBei Wohnsitz au\u00dferhalb Deutschlands muss eine Meldebescheinigung von der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde im Wohnsitzland vorgelegt werden.<\/li>\n<li>Im Falle einer fr\u00fcheren Scheidung muss das Urteil in Italien <span style=\"text-decoration: underline;\">bereits registriert sein<\/span>.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Das Konsulat pr\u00fcft die Echtheit aller Angaben und Unterlagen. F\u00fcr Informationen, die den italienischen Gemeinden nicht vorliegen, sind die n\u00f6tigen Nachweise (Urkunden) beizuf\u00fcgen.<\/p>\n<p><strong>Im Falle einer Eheschlie\u00dfung von zwei italienischen Staatsb\u00fcrgerInnen in Deutschland m\u00fcssen die EhewerberInnen mit dem Standesamt\u00a0<\/strong><strong>im Voraus \u00fcberpr\u00fcfen<\/strong><strong>, ob ein Ehef\u00e4higkeitszeugnis <span style=\"text-decoration: underline;\">pro<\/span> EhewerberIn erfoderlich ist<\/strong>.<\/p>\n<h6>2. F\u00fcr den nicht-italienischen Ehewerber\/die nicht italienische Ehewerberin:<\/h6>\n<p>Wenn EU-B\u00fcrgerIn (z.\u202fB. deutsch):<\/p>\n<ol>\n<li>Kopie einer deutschen erweiterten Meldebescheinigung, mit Angabe des Familienstandes und der Staatsb\u00fcrgerschaft. Bei Wohnsitz au\u00dferhalb Deutschlands muss eine Meldebescheinigung von der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde im Wohnsitzland , sowie die Staatsb\u00fcrgerschafts- und Familienstandsbescheinigung vorgelegt werden. Wenn der zweite Ehewerber EU-Staatsb\u00fcrger ist, aber nicht deutscher Staatsb\u00fcrger, muss auch die Ledigkeitsbescheinigung des eigenen Landes vorgelegt werden.<\/li>\n<li>Kopie der Geburtsurkunde<\/li>\n<li>Ausweiskopie inkl. Seite mit der Unterschrift<\/li>\n<li>Bei Verwitwung: Kopie der Sterbeurkunde und Heiratsurkunde<\/li>\n<li>Bei Scheidung au\u00dferhalb Italiens: Kopie des rechtskr\u00e4ftigen Scheidungsurteils oder Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk<\/li>\n<\/ol>\n<p>Wenn NICHT EU-B\u00fcrgerIn:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Zus\u00e4tzlich<\/strong> zu den oben aufgelisteten Unterlagen: Nachweis \u00fcber Ledigenstand (certificato di stato libero), <strong>\u00fcbersetzt und legalisiert<\/strong><\/li>\n<li>Bitte beachten Sie: Wenn der ausl\u00e4ndische Ehewerber bzw. die ausl\u00e4ndische Ehewerberin in einem Drittstaat geboren ist, muss die Geburtsurkunde (siehe Punkt 2 der oben angef\u00fchrten Liste) ggf. mitsamt Apostille\/Beglaubigung und \u00dcbersetzung (ebenso mit Apostille\/Beglaubigung) vorgelegt werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Fremdsprachige Urkunden (au\u00dfer mehrsprachige Formate) m\u00fcssen direkt\u00a0ins Italienische oder Deutsche \u00fcbersetzt und ggf. legalisiert werden.<\/p>\n<p><strong>Die Antragstellung <\/strong>des Ehef\u00e4higkeitszeugnisses erfolgt <strong>alternativ:<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li><strong>Per Post, dabei m\u00fcssen alle <\/strong>Unterlagen zusammen mit \u00dcberweisungsbeleg \u00fcber \u20ac 6,00 (Konsulargeb\u00fchren), mit einem vorfrankierten R\u00fcckumschlag mit Angabe der Adresse (f\u00fcr die Zusendung des Ehef\u00e4higkeitszeugnisses). Die Bankverbindung f\u00fcr die Bezahlung der Konsulargeb\u00fchren finden Sie <a href=\"https:\/\/consstoccarda.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2023\/05\/Coordinate-IBAN.pdf\">unter folgendem Link<\/a>.<\/li>\n<li><strong>Pers\u00f6nlich <\/strong>im Rahmen eines Vorsprachetermins im Konsulat &#8211; Termine werden ausschlie\u00dflich \u00fcber das Portal <a href=\"https:\/\/prenotami.esteri.it\/\">Prenot@mi<\/a> vereinbart. Die Konsulargeb\u00fchren (6,00\u20ac) werden in diesem Fall am Schalter bezahlt.<\/li>\n<\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Alle Verfahren im Zusammenhang mit Ausstellung Unterlagen zwecks Eheschlie\u00dfung m\u00fcssen aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Pr\u00fcfungen deutlich im Voraus (zirka 3 Monate) eingeleitet werden. Sollte das Verfahren kurzfristig eingeleitet werden, kann die rechtzeitige Bearbeitung der Anfrage nicht garantiert werden. Beachten Sie bitte, dass s\u00e4mtliche Unterlagen, die zwecks Eheschlie\u00dfung ausgestellt werden, sechs Monate g\u00fcltig sind. Es wird [&hellip;]","protected":false},"author":32,"featured_media":0,"parent":239,"menu_order":4,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-5843","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/consstoccarda.esteri.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/5843","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/consstoccarda.esteri.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/consstoccarda.esteri.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/consstoccarda.esteri.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/32"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/consstoccarda.esteri.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=5843"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/consstoccarda.esteri.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/5843\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":7225,"href":"https:\/\/consstoccarda.esteri.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/5843\/revisions\/7225"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/consstoccarda.esteri.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/239"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/consstoccarda.esteri.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5843"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}