{"id":6745,"date":"2025-12-05T09:38:09","date_gmt":"2025-12-05T08:38:09","guid":{"rendered":"https:\/\/consstoccarda.esteri.it\/servizi-consolari-e-visti\/servizi-per-il-cittadino-italiano\/anagrafe-degli-italiani-residenti-allestero-aire\/iscrizione-aire-trasferimento-dallitalia-allestero\/"},"modified":"2025-12-05T09:46:55","modified_gmt":"2025-12-05T08:46:55","slug":"iscrizione-aire-trasferimento-dallitalia-allestero","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/consstoccarda.esteri.it\/de\/servizi-consolari-e-visti\/servizi-per-il-cittadino-italiano\/anagrafe-degli-italiani-residenti-allestero-aire\/iscrizione-aire-trasferimento-dallitalia-allestero\/","title":{"rendered":"A.I.R.E.-Eintragung (Umzug von Italien ins Ausland)"},"content":{"rendered":"<p>Das A.I.R.E. ist das Melderegister der im Ausland ans\u00e4ssigen ItalienerInnen (\u201eAnagrafe degli Italiani Residenti all\u2019Estero\u201c). Es wird von den italienischen Gemeinden auf Grundlage der von den italienischen Konsulaten im Ausland \u00fcbermittelten Informationen gef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Die Eintragung ins A.I.R.E. ist eine gesetzliche Pflicht (Gesetz Nr. 470\/1988) f\u00fcr italienische Staatsb\u00fcrgerInnen, die dauerhaft im Ausland wohnen. Seit dem 1. Januar 2024 kann jeder, der seiner A.I.R.E.-Eintragungspflicht nicht nachkommt, mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 \u20ac pro Jahr der unterlassenen Eintragung belegt werden, h\u00f6chstens jedoch f\u00fcr 5 Jahre (<a href=\"https:\/\/www.gazzettaufficiale.it\/eli\/gu\/2023\/12\/30\/303\/so\/40\/sg\/pdf\">Art. 1, Absatz 242, Gesetz 213\/2023<\/a>). Die Entscheidung hier\u00fcber liegt ausschlie\u00dflich bei der italienischen Gemeinde des letzten Wohnsitzes. F\u00fcr Ausk\u00fcnfte ist daher die betreffende Gemeinde zu kontaktieren.<\/p>\n<p>Die Meldung des Wohnsitzwechsels ins Ausland muss vom Betroffenen innerhalb von 90 Tagen nach dem Umzug der zust\u00e4ndigen konsularischen Vertretung mitgeteilt werden. Sie f\u00fchrt gleichzeitig zur Streichung aus dem Melderegister der in Italien ans\u00e4ssigen Bev\u00f6lkerung (A.P.R.) der Herkunftsgemeinde.<\/p>\n<p>Neben der gesetzlichen Verpflichtung ist die Eintragung ins A.I.R.E. notwendig, um konsularische Dienstleistungen (z. B. Ausstellung der elektronischen Identit\u00e4tskarte oder des Reisepasses) in Anspruch nehmen zu k\u00f6nnen, um im Auslandwahlkreis zu w\u00e4hlen und um Mitteilungen der italienischen Beh\u00f6rden zu erhalten.<\/p>\n<p><strong>Die Eintragung ins A.I.R.E. ist gesetzlich verpflichtend f\u00fcr:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>B\u00fcrgerInnen, die ihren dauerhaften Wohnsitz ins Ausland verlegen (mit der Absicht, mindestens 12 Monate im Ausland zu bleiben);<\/li>\n<li>ItalienerInnen, die bereits im Ausland wohnen, sei es aufgrund der Geburt im Ausland oder durch sp\u00e4teren Erwerb der italienischen Staatsb\u00fcrgerschaft.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Eintragung ins A.I.R.E. ist <strong>nicht verpflichtend<\/strong> f\u00fcr:<\/p>\n<ul>\n<li>B\u00fcrgerInnen, die sich f\u00fcr weniger als ein Jahr im Ausland aufhalten;<\/li>\n<li>Saisonarbeiter;<\/li>\n<li>Schulleiter, Lehrkr\u00e4fte und Verwaltungspersonal, die im Rahmen schulischer T\u00e4tigkeiten au\u00dferhalb des Staatsgebiets ins Ausland entsandt werden;<\/li>\n<li>Beamte des italienischen Staates im Auslandsdienst, die gem\u00e4\u00df dem Wiener \u00dcbereinkommen \u00fcber diplomatische bzw. konsularische Beziehungen von 1961 bzw. 1963 akkreditiert sind;<\/li>\n<li>italienische Milit\u00e4rangeh\u00f6rige, die in Dienststellen oder Einrichtungen der im Ausland stationierten NATO t\u00e4tig sind.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Bitte beachten Sie: Die deutschen Gemeinden \u00fcbermitteln dem ital. Generalkonsulat weder Meldebescheinigungen neu zugezogener Personen noch Mitteilungen \u00fcber Adress\u00e4nderungen. Es liegt daher in der Verantwortung jeder einzelnen Person, die Aktualisierung der eigenen Meldedaten bei der zust\u00e4ndigen konsularischen Vertretung vorzunehmen.<\/p>\n<p><strong>Wie stellt man den Antrag auf Eintragung?<\/strong><strong><br \/>\n<\/strong>\u00a0Antr\u00e4ge auf A.I.R.E.-Eintragung sowie alle Mitteilungen \u00fcber Adress\u00e4nderungen und Konsularbezirkswechsel (z. B. bereits eingetragene Personen, die von Frankfurt am Main nach Stuttgart umziehen) <strong>m\u00fcssen \u00fcber das <a href=\"https:\/\/serviziconsolari.esteri.it\/ScoFE\/index.sco\">Portal Fast-It<\/a> eingereicht werden<\/strong>. Hierzu gilt es, das entsprechende Formular online auszuf\u00fcllen und die erforderlichen Unterlagen hochzuladen.<\/p>\n<p>Unter diesem Link k\u00f6nnen einige <a href=\"https:\/\/consfriburgo.esteri.it\/it\/servizi-consolari-e-visti\/servizi-per-il-cittadino-italiano\/anagrafe-degli-italiani-residenti-allestero-aire\/fast-it-tutorial-iscrizione-allaire-e-cambio-dindirizzo\/\"><strong>Tutorials<\/strong><\/a> zur Nutzung des FAST-IT-Portals eingesehen werden. Auf dieser Seite finden Sie au\u00dferdem allgemeine <a href=\"https:\/\/consstoccarda.esteri.it\/it\/servizi-consolari-e-visti\/servizi-per-il-cittadino-italiano\/anagrafe-degli-italiani-residenti-allestero-aire\/fast-it-servizi-consolari-online-per-gli-italiani-residenti-allestero\/\">Informationen zur Verwendung des Portals<\/a>.<\/p>\n<p>Ein Fast-It-Konto kann mit <strong>SPID<\/strong>, ital. <strong>elektronischem Personalausweis (CIE)<\/strong> oder einfach mit einer <strong>E-Mail-Adresse<\/strong> (bis zum 31.03.2026) erstellt werden. Nach der Erstellung muss das Konto durch Anklicken der automatisch zugesandten Best\u00e4tigungs-E-Mail aktiviert werden.<br \/>\nBitte beachten Sie: Die <strong>Erstellung des Benutzerkontos<\/strong> stellt <strong>noch keinen Eintragungsantrag<\/strong> dar. Erst nach Best\u00e4tigung des Kontos kann der Antrag gestellt werden.<\/p>\n<p>Der Antrag gilt als vollst\u00e4ndig, wenn alle erforderlichen Dokumente hochgeladen und die Unterlagen abgesendet wurden. Der korrekt eingereichte Antrag weist den Status <strong>\u201ePresentata\u201c (eingereicht)<\/strong> auf.<\/p>\n<p>Ist der Antrag unvollst\u00e4ndig, wird eine Mitteilung versendet und der Antragsteller muss die fehlenden Unterlagen innerhalb von 30 Tagen nachreichen, damit der Antrag bearbeitet werden kann. <strong>Erfolgt keine Erg\u00e4nzung, l\u00f6scht das System den Antrag automatisch<\/strong> und eine neue Anfrage muss gestellt werden.<\/p>\n<p>Im Antrag m\u00fcssen <strong>alle im Haushalt lebenden Familienmitglieder<\/strong> angegeben werden, auch Minderj\u00e4hrige oder ausl\u00e4ndische Angeh\u00f6rige (z. B. wenn ein Ehepartner nicht italienischer Staatsb\u00fcrger ist).<\/p>\n<p><strong>Achtung:<\/strong> Die <strong>maximale Gr\u00f6\u00dfe<\/strong> eines einzelnen Anhangs betr\u00e4gt <strong>1 MB<\/strong>.<strong> Das System verkleinert JPEG-Dateien automatisch. Wenn ein PDF aufgrund der Gr\u00f6\u00dfe nicht hochgeladen werden kann, sollte stattdessen ein Foto des Dokuments hochgeladen werden. Es k\u00f6nnen mehrere Anh\u00e4nge hochgeladen werden.<\/strong><\/p>\n<p><strong>F\u00fcr die A.I.R.E.-Eintragung m\u00fcssen im Portal folgende Unterlagen hochgeladen werden:<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li><strong> Antragsformular<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Das Eintragungsformular wird online ausgef\u00fcllt. Am Ende der Eingabe wird es automatisch generiert; anschlie\u00dfend muss es ausgedruckt und von <strong>allen vollj\u00e4hrigen im Haushalt lebenden Personen<\/strong> unterschrieben werden.<br \/>\n<strong>Achtung:<\/strong> Akzeptiert werden <strong>handschriftliche Unterschriften<\/strong>, sofern sie mit der Unterschrift auf dem Ausweisdokument \u00fcbereinstimmen. Alternativ kann das Formular mit <strong>digitaler SPID- oder CIE-Signatur<\/strong> unterschrieben werden. <strong>Bitte den letzten Teil des Formulars aufmerksam lesen, in dem die Unterschriften einzutragen sind<\/strong>.<\/p>\n<p><u>Bei minderj\u00e4hrigen Kindern m\u00fcssen im Formular zwingend die <strong>Namen der jeweiligen Eltern<\/strong> angegeben werden.<\/u><\/p>\n<p><strong>Bei technischen Problemen wird empfohlen:<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>ein anderes Ger\u00e4t zu verwenden (vorzugsweise einen PC),<\/li>\n<li>abzuwarten, bis eventuelle tempor\u00e4re St\u00f6rungen behoben sind,<\/li>\n<li>Fotodateien (JPEG) statt PDF hochzuladen.<\/li>\n<li><strong> G\u00fcltiges Ausweisdokument f\u00fcr alle im Formular angegebenen Personen<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>Eine Kopie des italienischen Reisepasses (Seite mit Foto\/Unterschrift sowie die zwei folgenden Seiten) <strong>oder<\/strong> eine beidseitige Kopie des italienischen Personalausweises.<\/li>\n<li>Bei Doppelstaatsb\u00fcrgerInnen, die nicht im Besitz eines g\u00fcltigen italienischen Ausweisdokuments sind, muss eine Kopie des ausl\u00e4ndischen Reisepasses <u>zusammen mit einem Nachweis \u00fcber den Besitz der italienischen Staatsb\u00fcrgerschaft <\/u>hochgeladen werden.<br \/>\nF\u00fcr im Ausland geborene italienische Staatsb\u00fcrger kann ein vom zust\u00e4ndigen italienischen Gemeindeamt ausgestelltes Zertifikat erforderlich sein, das die erfolgte <strong>Eintragung der ausl\u00e4ndischen Geburtsurkunde<\/strong> in Italien best\u00e4tigt.<\/li>\n<li>Bei Familien mit mehreren Haushaltsmitgliedern m\u00fcssen die <strong>Ausweisdokumente aller im Haushalt lebenden Personen<\/strong>, sowohl italienischer als auch ausl\u00e4ndischer Staatsangeh\u00f6rigkeit, beigef\u00fcgt werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>3.Wohnsitznachweis<\/strong><\/p>\n<p>Eine Meldebescheinigung oder Anmeldebest\u00e4tigung des deutschen Einwohnermeldeamtes (Hauptwohnsitz) f\u00fcr alle im Formular aufgef\u00fchrten Personen. Die auf der deutschen Bescheinigung angegebene Adresse muss mit der im Formular eingetragenen Adresse \u00fcbereinstimmen.<\/p>\n<p>Nach \u00dcberpr\u00fcfung der Vollst\u00e4ndigkeit und Richtigkeit der eingereichten Unterlagen leitet der Konsularmitarbeiter den Antrag an die zust\u00e4ndige italienische Gemeinde weiter. Die italienische Gemeinde wird dem bzw. der AntragstellerIn die erfolgte Eintragung direkt best\u00e4tigen. Das Datum der Wirksamkeit der Eintragung wird von der Gemeinde festgelegt.<\/p>\n<p>Der Antragsteller kann den Status seines Antrags jederzeit \u00fcber Fast-It einsehen. Es wird darauf hingewiesen, dass A.I.R.E.-Meldebescheinigungen ausschlie\u00dflich von der italienischen Gemeinde ausgestellt werden k\u00f6nnen: Der in Fast-It angezeigte Bearbeitungsstand stellt keine A.I.R.E.-Bescheinigung dar.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Bei absoluter Unm\u00f6glichkeit, den Antrag \u00fcber Fast It zu stellen und bei gerechtfertigtem Bedarf kann das Amt unter <strong>anagrafe.stoccarda@esteri.it<\/strong> kontaktiert werden. Bitte einen Screenshot des aufgetretenen Problems beif\u00fcgen. Der bzw. die KonsularmitarbeiterIn wird alle notwendigen Hinweise geben.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Das A.I.R.E. ist das Melderegister der im Ausland ans\u00e4ssigen ItalienerInnen (\u201eAnagrafe degli Italiani Residenti all\u2019Estero\u201c). Es wird von den italienischen Gemeinden auf Grundlage der von den italienischen Konsulaten im Ausland \u00fcbermittelten Informationen gef\u00fchrt. 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