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Notarielle Dienstleistungen

Das Büro empfängt nur nach Terminvereinbarung, über das Portal prenot@mi .
Ein Termin ist für notarielle Dienstleistungen zwingend erforderlich.
Ohne Termin wird der Zugang zu den konsularischen Abteilungen nicht gestattet.

BITTE BEACHTEN SIE

Mittels Dekret des italienischen Außenministeriums vom 31.10.2011 wurde verfügt, dass ab dem 1. Januar 2012 die italienischen konsularischen Vertretungen in Österreich, Belgien, Frankreich, Deutschland und Lettland keine notariellen Funktionen mehr ausüben.

Diese Bestimmung erfolgte  unter Berücksichtigung dessen, dass die Notariate in diesen Ländern der Internationalen Union des Notariats (U.I.N.L.) beigetreten sind und die in Art. 6 des Brüsseler Übereinkommens vom 25.05.1987 über die Befreiung von der Legalisation von Urkunden in den Mitgliedstaaten der EWG vorgesehene Erklärung abgegeben oder entsprechende bilaterale Abkommen mit Italien geschlossen haben.

Die konsularischen Vertretungen in den genannten Ländern können jedoch weiterhin auf Antrag italienischer StaatsbürgerInnen öffentliche, geheime oder internationale Testamente entgegennehmen.

Vor dem Hintergrund der neuen Bestimmungen ist es daher ab dem 1. Januar 2012 erforderlich, sich für notarielle Urkunden an örtliche Notare zu wenden.
Hierzu wird empfohlen, die Website http://www.deutsche-notarauskunft.de/ zu konsultieren, um Unterschriften auf privaten Urkunden zu beglaubigen oder – nach Übersetzung des Textes ins Deutsche – die entsprechende Beglaubigung vornehmen zu lassen.

Zur Sicherheit wird empfohlen, folgendes Verfahren einzuhalten:

  1. sich von einem italienischen Notar eine Vollmacht in Form einer vollständig ausgefüllten Privaturkunde ausstellen zu lassen;
  2. sich an einen deutschen Notar zu wenden, um die Beglaubigung der eigenen Unterschrift vornehmen zu lassen;
  3. die Beglaubigung der Unterschrift (falls erforderlich) durch einen vereidigten Übersetzer übersetzen zu lassen, dessen Unterschrift bei diesem Generalkonsulat hinterlegt ist (die Liste der vereidigten Übersetzer ist hier verfügbar);
  4. die Unterschrift des Übersetzers beim Notariat dieses Generalkonsulats zu legalisieren (weitere Informationen sind im entsprechenden Abschnitt zu finden).

 

Die am häufigsten nachgefragten notariellen Dienstleistungen sind:

  1. Vollmachten
  2. Testamente
  3. Öffentliche Urkunden
  4. Beglaubigungstätigkeiten
  5. Eidesstattliche Erklärungen und Ersatzerklärungen anstelle einer eidesstattlichen Erklärung
  6. Wertbescheinigung (für Personen, die in Italien studieren möchten)
  7. Fahrzeugabmeldungen
  8. Vollmacht

 

Eine Vollmacht ist eine Urkunde, mit der einer anderen Person die Befugnis erteilt wird, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu handeln und die notwendigen Handlungen zur Erreichung eines bestimmten Zwecks vorzunehmen (z. B. verkaufen, kaufen, verwalten, schenken, eine Schenkung annehmen, Gesellschaften gründen oder auflösen, Eheverkündigungen beantragen usw.).

Vollmachten werden in zwei Kategorien unterteilt:

  • Allgemeine Vollmachten:
    Mit diesen Urkunden überträgt der Betroffene dem Bevollmächtigten die Verwaltung sämtlicher seiner Angelegenheiten, sowohl gegenwärtiger als auch zukünftiger.
    Die allgemeine Vollmacht wird auf unbestimmte Zeit erteilt und ist bis zum Tod einer der Parteien oder bis zum ausdrücklichen Widerruf gültig.
  • Spezialvollmachten:
    Mit diesen Urkunden überträgt der Betroffene dem Bevollmächtigten die Verwaltung eines bestimmten Teils seiner Angelegenheiten.
    Die Spezialvollmacht verliert ihre Wirksamkeit, sobald der konkrete Auftrag, für den sie erteilt wurde, abgeschlossen ist.

 

Beglaubigungstätigkeiten

Die Beglaubigung wird in der Regel von einem öffentlichen Beamten des Konsulats durchgeführt und umfasst hauptsächlich:

  • Unterschriftsbeglaubigung:
    Hierbei bestätigt der öffentliche Beamte, dass ein Dokument von der Person unterzeichnet wurde, die das Dokument mit einem Ausweisdokument vorlegt.
    Hinweis: Notarielle Unterschriftsbeglaubigungen werden nicht vom Konsulat durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Notarielle Dienstleistungen.
  • Fotobeglaubigung:
    Die Person muss persönlich im Notariat des Konsulats erscheinen und einen Ausweis sowie ein Foto vorlegen.
  • Übersetzungen:
    Es werden die Unterschriften von vereidigten Übersetzern legalisiert, deren Unterschrift beim Konsulat hinterlegt ist (Liste der vereidigten Übersetzer hier verfügbar).
    Vorzulegen sind sowohl das Dokument in deutscher Sprache als auch die entsprechende Übersetzung ins Italienische.

Wenn die Übersetzung per Post eingesendet wird, muss die Zahlung per Überweisung (Überweisung) auf das Girokonto dieses Generalkonsulats erfolgen.
IBAN- und BIC-Daten: [Bankverbindung Link], unter Angabe von Nachname, Vorname und Zahlungszweck.

 

Eidesstattliche Erklärungen und Ersatzerklärungen anstelle einer eidesstattlichen Erklärung

Die Ersatzerklärung anstelle einer eidesstattlichen Erklärung kann abgegeben werden, indem Tatsachen, Zustände oder persönliche Eigenschaften, die dem Antragsteller direkt bekannt sind, vor dem zuständigen Beamten gemäß den italienischen Rechtsbestimmungen (Art. 47 DPR 445/2000) und den nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen erklärt werden.

Wenn es sich um Tatsachen, Zustände oder persönliche Eigenschaften handelt, die von einer anderen öffentlichen Stelle zertifiziert oder bestätigt werden können, und die Verwaltung die Überprüfung der Richtigkeit der Angaben für notwendig hält, stehen ihr 15 Tage ab Abgabe der Erklärung zur Verfügung, um die erforderlichen Unterlagen anzufordern.

PDF-Formulare zum Herunterladen:

Bitte konsultieren Sie den Abschnitt Formulare dieses Büros, um die Formulare herunterzuladen (hier klicken).