Alle Verfahren im Zusammenhang mit Ausstellung Unterlagen zwecks Eheschließung müssen deutlich im Voraus eingeleitet werden.
Beachten Sie bitte, dass sämtliche Unterlagen, die zwecks Eheschließung ausgestellt werden, sechs Monate gültig sind.
Italienische Staatsbürger, die vor dem deutschen Standesbeamten heiraten möchten, müssen sich zunächst mit dem Standesamt der Stadt in Verbindung setzen, in der die Trauung stattfinden soll.
Das Standesamt stellt eine individuell angepasste Liste der erforderlichen Dokumente aus, je nach Nationalität und Familienstand der Verlobten.
Normalerweise wird ein Auszug aus dem Geburtsregister (oder eine vollständige Geburtsurkunde) verlangt. Dieser kann nur vom italienischen Geburtsort (Gemeinde) ausgestellt werden – Das Konsulat kann diese Urkunde nicht ausstellen. Die betroffene Person (oder ihre Eltern) kann den Auszug ohne Vollmacht direkt bei der Gemeinde anfordern. Empfohlen wird der mehrsprachige Auszug gemäß dem Wiener Übereinkommen von 1976 für die Verwendung im Ausland → keine Übersetzung nötig, in Deutschland direkt verwendbar.
Bitte beachten Sie: Deutsche Behörden akzeptieren keine PEC oder E-Mail-Zertifikate, sondern verlangen ein originales Papierdokument mit Stempel und Unterschrift.
Das zweite stets erforderliche Dokument für eine Eheschließung in Deutschland ist das Ehefähigkeitszeugnis, das vom italienischen Konsulat ausgestellt wird und nur für die darauffolgenden sechs Monate gültig ist.
Aus diesem Grund wird empfohlen, das Zeugnis erst zu beantragen, wenn bereits alle weiteren Unterlagen vorliegen, die vom Standesamt angefordert wurden, da diese für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses zwingend erforderlich sind.
Um das Ehefähigkeitszeugnis auszustellen, muss das Konsulat die rechtlichen Voraussetzungen und persönlichen Informationen beider zukünftiger Ehepartner prüfen. Daher ist es notwendig, dass alle relevanten Informationen zu beiden Partnern vorgelegt werden.
Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses sind die Unterlagen BEIDER Ehewerber zwingend erforderlich:
1. Für den italienischen Ehewerber/die italienische EhewerberIn:
- Ausgefülltes Formular mit Erklärung, dass keine Ehehindernisse gemäß Art. 84–89 des italienischen Zivilgesetzbuches bestehen (auch für den ausländischen Partner).
- Kopie des Ausweises inkl. Seite mit Unterschrift.
- Kopie der Erweiterten Meldebescheinigung (inkl. Wohnsitz, Staatsangehörigkeit und Familienstand).
Bei Wohnsitz außerhalb Deutschlands muss eine Meldebescheinigung von der zuständigen Behörde im Wohnsitzland vorgelegt werden. - Im Falle einer früheren Scheidung muss das Urteil in Italien bereits registriert sein.
Das Konsulat prüft die Echtheit aller Angaben und Unterlagen. Für Informationen, die den italienischen Gemeinden nicht vorliegen, sind die nötigen Nachweise (Urkunden) beizufügen.
2. Für den nicht-italienischen Ehewerber/die nicht italienische Ehewerberin:
Wenn EU-BürgerIn (z. B. deutsch):
- Kopie einer deutschen erweiterten Meldebescheinigung, mit Angabe des Familienstandes und der Staatsbürgerschaft. Bei Wohnsitz außerhalb Deutschlands muss eine Meldebescheinigung von der zuständigen Behörde im Wohnsitzland , sowie die Staatsbürgerschafts- und Familienstandsbescheinigung vorgelegt werden.
- Kopie der Geburtsurkunde
- Ausweiskopie inkl. Seite mit der Unterschrift
- Bei Verwitwung: Kopie der Sterbeurkunde und Heiratsurkunde
- Bei Scheidung außerhalb Italiens: Kopie des rechtskräftigen Scheidungsurteils oder Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk
Wenn NICHT EU-BürgerIn:
- Zusätzlich zu den oben aufgelisteten Unterlagen: Nachweis über Ledigenstand (certificato di stato libero), übersetzt und legalisiert
Fremdsprachige Urkunden (außer mehrsprachige Formate) müssen direkt ins Italienische oder Deutsche übersetzt und ggf. legalisiert werden.
Die Antragstellung des Ehefähigkeitszeugnisses erfolgt alternativ:
- Per Post, dabei müssen alle Unterlagen zusammen mit Überweisungsbeleg über € 6,00 (Konsulargebühren), mit einem vorfrankierten Rückumschlag mit Angabe der Adresse (für die Zusendung des Ehefähigkeitszeugnisses). Die Bankverbindung für die Bezahlung der Konsulargebühren finden Sie unter folgendem Link.
- Persönlich im Rahmen eines Vorsprachetermins im Konsulat – Termine werden ausschließlich über das Portal Prenot@mi vereinbart. Die Konsulargebühren (6,00€) werden in diesem Fall am Schalter bezahlt.