Das A.I.R.E. ist das Melderegister der im Ausland ansässigen ItalienerInnen („Anagrafe degli Italiani Residenti all’Estero“). Es wird von den italienischen Gemeinden auf Grundlage der von den italienischen Konsulaten im Ausland übermittelten Informationen geführt.
Die Eintragung ins A.I.R.E. ist eine gesetzliche Pflicht (Gesetz Nr. 470/1988) für italienische StaatsbürgerInnen, die dauerhaft im Ausland wohnen. Seit dem 1. Januar 2024 kann jeder, der seiner A.I.R.E.-Eintragungspflicht nicht nachkommt, mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 € pro Jahr der unterlassenen Eintragung belegt werden, höchstens jedoch für 5 Jahre (Art. 1, Absatz 242, Gesetz 213/2023). Die Entscheidung hierüber liegt ausschließlich bei der italienischen Gemeinde des letzten Wohnsitzes. Für Auskünfte ist daher die betreffende Gemeinde zu kontaktieren.
Die Meldung des Wohnsitzwechsels ins Ausland muss vom Betroffenen innerhalb von 90 Tagen nach dem Umzug der zuständigen konsularischen Vertretung mitgeteilt werden. Sie führt gleichzeitig zur Streichung aus dem Melderegister der in Italien ansässigen Bevölkerung (A.P.R.) der Herkunftsgemeinde.
Neben der gesetzlichen Verpflichtung ist die Eintragung ins A.I.R.E. notwendig, um konsularische Dienstleistungen (z. B. Ausstellung der elektronischen Identitätskarte oder des Reisepasses) in Anspruch nehmen zu können, um im Auslandwahlkreis zu wählen und um Mitteilungen der italienischen Behörden zu erhalten.
Die Eintragung ins A.I.R.E. ist gesetzlich verpflichtend für:
- BürgerInnen, die ihren dauerhaften Wohnsitz ins Ausland verlegen (mit der Absicht, mindestens 12 Monate im Ausland zu bleiben);
- ItalienerInnen, die bereits im Ausland wohnen, sei es aufgrund der Geburt im Ausland oder durch späteren Erwerb der italienischen Staatsbürgerschaft.
Die Eintragung ins A.I.R.E. ist nicht verpflichtend für:
- BürgerInnen, die sich für weniger als ein Jahr im Ausland aufhalten;
- Saisonarbeiter;
- Schulleiter, Lehrkräfte und Verwaltungspersonal, die im Rahmen schulischer Tätigkeiten außerhalb des Staatsgebiets ins Ausland entsandt werden;
- Beamte des italienischen Staates im Auslandsdienst, die gemäß dem Wiener Übereinkommen über diplomatische bzw. konsularische Beziehungen von 1961 bzw. 1963 akkreditiert sind;
- italienische Militärangehörige, die in Dienststellen oder Einrichtungen der im Ausland stationierten NATO tätig sind.
Bitte beachten Sie: Die deutschen Gemeinden übermitteln dem ital. Generalkonsulat weder Meldebescheinigungen neu zugezogener Personen noch Mitteilungen über Adressänderungen. Es liegt daher in der Verantwortung jeder einzelnen Person, die Aktualisierung der eigenen Meldedaten bei der zuständigen konsularischen Vertretung vorzunehmen.
Wie stellt man den Antrag auf Eintragung?
Anträge auf A.I.R.E.-Eintragung sowie alle Mitteilungen über Adressänderungen und Konsularbezirkswechsel (z. B. bereits eingetragene Personen, die von Frankfurt am Main nach Stuttgart umziehen) müssen über das Portal Fast-It eingereicht werden. Hierzu gilt es, das entsprechende Formular online auszufüllen und die erforderlichen Unterlagen hochzuladen.
Unter diesem Link können einige Tutorials zur Nutzung des FAST-IT-Portals eingesehen werden. Auf dieser Seite finden Sie außerdem allgemeine Informationen zur Verwendung des Portals.
Ein Fast-It-Konto kann mit SPID, ital. elektronischem Personalausweis (CIE) oder einfach mit einer E-Mail-Adresse (bis zum 31.03.2026) erstellt werden. Nach der Erstellung muss das Konto durch Anklicken der automatisch zugesandten Bestätigungs-E-Mail aktiviert werden.
Bitte beachten Sie: Die Erstellung des Benutzerkontos stellt noch keinen Eintragungsantrag dar. Erst nach Bestätigung des Kontos kann der Antrag gestellt werden.
Der Antrag gilt als vollständig, wenn alle erforderlichen Dokumente hochgeladen und die Unterlagen abgesendet wurden. Der korrekt eingereichte Antrag weist den Status „Presentata“ (eingereicht) auf.
Ist der Antrag unvollständig, wird eine Mitteilung versendet und der Antragsteller muss die fehlenden Unterlagen innerhalb von 30 Tagen nachreichen, damit der Antrag bearbeitet werden kann. Erfolgt keine Ergänzung, löscht das System den Antrag automatisch und eine neue Anfrage muss gestellt werden.
Im Antrag müssen alle im Haushalt lebenden Familienmitglieder angegeben werden, auch Minderjährige oder ausländische Angehörige (z. B. wenn ein Ehepartner nicht italienischer Staatsbürger ist).
Achtung: Die maximale Größe eines einzelnen Anhangs beträgt 1 MB. Das System verkleinert JPEG-Dateien automatisch. Wenn ein PDF aufgrund der Größe nicht hochgeladen werden kann, sollte stattdessen ein Foto des Dokuments hochgeladen werden. Es können mehrere Anhänge hochgeladen werden.
Für die A.I.R.E.-Eintragung müssen im Portal folgende Unterlagen hochgeladen werden:
- Antragsformular
Das Eintragungsformular wird online ausgefüllt. Am Ende der Eingabe wird es automatisch generiert; anschließend muss es ausgedruckt und von allen volljährigen im Haushalt lebenden Personen unterschrieben werden.
Achtung: Akzeptiert werden handschriftliche Unterschriften, sofern sie mit der Unterschrift auf dem Ausweisdokument übereinstimmen. Alternativ kann das Formular mit digitaler SPID- oder CIE-Signatur unterschrieben werden. Bitte den letzten Teil des Formulars aufmerksam lesen, in dem die Unterschriften einzutragen sind.
Bei minderjährigen Kindern müssen im Formular zwingend die Namen der jeweiligen Eltern angegeben werden.
Bei technischen Problemen wird empfohlen:
- ein anderes Gerät zu verwenden (vorzugsweise einen PC),
- abzuwarten, bis eventuelle temporäre Störungen behoben sind,
- Fotodateien (JPEG) statt PDF hochzuladen.
- Gültiges Ausweisdokument für alle im Formular angegebenen Personen
- Eine Kopie des italienischen Reisepasses (Seite mit Foto/Unterschrift sowie die zwei folgenden Seiten) oder eine beidseitige Kopie des italienischen Personalausweises.
- Bei DoppelstaatsbürgerInnen, die nicht im Besitz eines gültigen italienischen Ausweisdokuments sind, muss eine Kopie des ausländischen Reisepasses zusammen mit einem Nachweis über den Besitz der italienischen Staatsbürgerschaft hochgeladen werden.
Für im Ausland geborene italienische Staatsbürger kann ein vom zuständigen italienischen Gemeindeamt ausgestelltes Zertifikat erforderlich sein, das die erfolgte Eintragung der ausländischen Geburtsurkunde in Italien bestätigt. - Bei Familien mit mehreren Haushaltsmitgliedern müssen die Ausweisdokumente aller im Haushalt lebenden Personen, sowohl italienischer als auch ausländischer Staatsangehörigkeit, beigefügt werden.
3.Wohnsitznachweis
Eine Meldebescheinigung oder Anmeldebestätigung des deutschen Einwohnermeldeamtes (Hauptwohnsitz) für alle im Formular aufgeführten Personen. Die auf der deutschen Bescheinigung angegebene Adresse muss mit der im Formular eingetragenen Adresse übereinstimmen.
Nach Überprüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit der eingereichten Unterlagen leitet der Konsularmitarbeiter den Antrag an die zuständige italienische Gemeinde weiter. Die italienische Gemeinde wird dem bzw. der AntragstellerIn die erfolgte Eintragung direkt bestätigen. Das Datum der Wirksamkeit der Eintragung wird von der Gemeinde festgelegt.
Der Antragsteller kann den Status seines Antrags jederzeit über Fast-It einsehen. Es wird darauf hingewiesen, dass A.I.R.E.-Meldebescheinigungen ausschließlich von der italienischen Gemeinde ausgestellt werden können: Der in Fast-It angezeigte Bearbeitungsstand stellt keine A.I.R.E.-Bescheinigung dar.
Bei absoluter Unmöglichkeit, den Antrag über Fast It zu stellen und bei gerechtfertigtem Bedarf kann das Amt unter anagrafe.stoccarda@esteri.it kontaktiert werden. Bitte einen Screenshot des aufgetretenen Problems beifügen. Der bzw. die KonsularmitarbeiterIn wird alle notwendigen Hinweise geben.