Die Abteilung Staatsbürgerschaft empfängt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung über das Portal Prenot@mi.
Bitte lesen Sie die Informationen zu den erforderlichen Unterlagen sorgfältig durch. Am Tag des vereinbarten Termins wird der Antrag formalisiert, einschließlich der vorgesehenen Gebühren und Abgaben.
Beachten Sie bitte, dass der bzw. die AntragstellerIn die zuständige konsularische Vertretung prüfen soll. Zu diesem Zweck steht ein Tool des ital. Außenministeriums zur Verfügung.
Wir weisen darauf hin, dass die für jeden Staatsbürgerschaftsantrag erforderlichen Unterlagen im Original vorzulegen sind, gegebenenfalls mit Apostille oder Legalisierung, und – falls sie in einer Fremdsprache verfasst sind – mit einer Übersetzung direkt aus der Fremdsprache ins Italienische. Zwischenübersetzungen können nicht akzeptiert werden.
Die Übersetzung muss, je nach Land, in dem sie angefertigt wurde, mit einer Legalisierung/Apostille oder einer beglaubigten eidesstattlichen Erklärung versehen sein.
Folgende Anträge können bei unserer konsularischen Vertretung gestellt werden:
- Staatsbürgerschaft durch Abstammung
- Staatsbürgerschaft durch Verehelichung
- Verzicht auf die italienische Staatsbürgerschaft
- Wiedererwerb der Staatsbürgerschaft