Die Eintragung in das AIRE-Register ist direkt mit der Inanspruchnahme konsularischer Dienstleistungen (z. B. Ausstellung von Dokumenten) sowie mit der Ausübung des Wahlrechts im Ausland verbunden, und zwar für die Wahl des italienischen Parlaments, des Europäischen Parlaments, für nationale Referenden sowie für die COMITES – Ausschüsse der im Ausland lebenden Italiener.
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Sämtliche Informationen zum REFERENDUM vom 22.–23. MÄRZ 2026 finden Sie im Bereich „Presseabteilung“ .
Insbesondere wird an die folgenden Fristen erinnert:
- Einreichung der Optionen für die Stimmabgabe in Italien für im Ausland lebende italienische WählerInnen, die im AIRE-Register eingetragen sind (Frist: 24.01.2026).