Der Personenstand (bzw. Standesamt) betrifft alle Ereignisse oder Willenserklärungen im Leben eines Bürgers wie: Geburt, Eheschließung, Scheidung oder Todesfall. Italienische StaatsbürgerInnen müssen alle Änderungen des Personenstandes (Geburt, Eheschließung, Tod, Scheidung), die sich während des Aufenthalts im Ausland ereignen, bei den zuständigen italienischen Behörden melden (DPR 396/2000).
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Menüpunkten:
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- Geburt (Eintragung der Urkunde)
- Eheschließung
- Eingetragene Partnerschaft (gleichgeschlechtliche Ehe)
- Scheidung (Eintragung der Urkunde)
- Nichteheliche Lebensgemeinschaft (Convivenza di fatto)
- Todesfall (Eintragung der Urkunde)
- Änderung des Vor- und Nachnamens