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Standesamt

Der Personenstand (bzw. Standesamt) betrifft alle Ereignisse oder Willenserklärungen im Leben eines Bürgers wie: Geburt, Eheschließung, Scheidung oder Todesfall. Italienische StaatsbürgerInnen müssen alle Änderungen des Personenstandes (Geburt, Eheschließung, Tod, Scheidung), die sich während des Aufenthalts im Ausland ereignen, bei den zuständigen italienischen Behörden melden (DPR 396/2000).

Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Menüpunkten:

    1. Geburt (Eintragung der Urkunde)
    2. Eheschließung
      1. Eheschließung in Italien
      2. Eheschließung in Deutschland
      3. Eheschließung in einem Drittland
      4. Registrierung einer Heiratsurkunde
    3. Eingetragene Partnerschaft (gleichgeschlechtliche Ehe)
    4. Scheidung (Eintragung der Urkunde)
    5. Nichteheliche Lebensgemeinschaft (Convivenza di fatto)
    6. Todesfall (Eintragung der Urkunde)
    7. Änderung des Vor- und Nachnamens