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Italienische Stuernummer (Codice Fiscale)

Steuernummer (Codice Fiscale)

Die italienische Steuernummer ist ein alphanumerischer Code, der von der italienischen Agenzia delle Entrate (Steuerbehörde) vergeben wird, um italienische bzw. nicht italienische BürgerInnen im Umgang mit öffentlichen Verwaltungen, Privatpersonen und italienischen Institutionen zu identifizieren. Für natürliche Personen wird die Steuernummer anhand der persönlichen Daten bestimmt.

Eine bereits vergebene Steuernummer hat keine Gültigkeitsdauer läuft nicht ab.

Die Steuernummer für im Ausland geborene und wohnhafte italienische Minderjährige wird von der für die Eintragung der Geburtsurkunde und die Anmeldung im AIRE (Register der im Ausland lebenden Italiener) zuständigen Gemeinde vergeben.

Wie stellt man einen Antrag?

1.ITALIENISCHE BÜRGER MIT WOHNSITZ IM AUSLAND UND AIRE-ANMELDUNG

Volljährige italienische BürgerInnen (die bereits im AIRE angemeldet sind) können die Steuernummer für sich selbst und ihre minderjährigen Kinder über das Online-Portal Fast-It beantragen. Die Bescheinigung der Steuernummer kann ebenso über das Portal Fast-It heruntergeladen werden.

Nur nach bestätigter AIRE-Anmeldung kann die Bescheinigung über Fast-It beantragt werden.

Antragstellung

  1. Loggen Sie sich auf das Portal Fast-It ein;
  2. Klicken Sie auf „Anagrafe Consolare e AIRE“ und dann auf „Attribuzione Codice Fiscale“;
  3. Bestätigen Sie die Daten und starten Sie den Antrag;
  4. Nach der Bearbeitung durch das Konsulat kann die Bescheinigung selbstständig heruntergeladen werden.

Wenn Sie das Zertifikat nicht herunterladen können:

  1. Melden Sie sich auf dem Portal Fast-it an (unter „Registrati“), oder loggen Sie sich ein, falls Sie bereits ein aktives Konto haben;
  2. Beantragen Sie die „Associazione Online“, indem Sie auf „Anagrafe Consolare e AIRE“ und dann auf „Visualizzare la propria scheda anagrafica“ klicken;
  3. Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail über die erfolgreiche Zuordnung;
  4. Loggen Sie sich erneut ein und laden Sie die Bescheinigung herunter.

Für im Ausland geborene und wohnhafte minderjährige italienische Staatsbürger wird die Steuernummer von der zuständigen italienischen Gemeinde im Zuge der Eintragung der Geburtsurkunde und der AIRE-Anmeldung vergeben.

2. NICHT IN ITALIEN WOHNHAFTE AUSLÄNDISCHE BÜRGER

Nicht in Italien wohnhafte AusländerInnen müssen eine bevollmächtigte Person mit der Einreichung des Antragsformulars bei einem Büro der Agenzia delle Entrate in Italien beauftragen (gemäß Art. 1 des Durchführungsdekrets vom 17. Mai 2001, Nr. 281).

Eine direkte Beantragung beim italienischen Konsulat ist nur dann möglich, wenn die Steuernummer für Online-Verfahren erforderlich und keine Bevollmächtigung möglich ist (siehe dazu Punkt 3).

Studierende, die eine Steuernummer für die Voranmeldung an einer italienischen Universität benötigen, erhalten diese automatisch über das Portal UNIVERSITALY im Rahmen der Antragstellung.

Die Vergabe der Steuernummer erfolgt außerdem:

  • Für Nicht-EU-Studierende: beim Einheitsschalter für Einwanderung oder bei der Polizeibehörde (Questura) beim Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung.
  • Für EU-Studierende: durch die Agenzia delle Entrate mittels Formular AA4/8.

Ausländische BürgerInnen, die die Steuernummer für den Kauf von Immobilien oder geschäftliche/finanzielle Tätigkeiten benötigen, können eine bevollmächtigte Person mit der Antragstellung beauftragen.

Für Nicht-EU-BürgerInnen, die in Italien wohnen wollen, wird die Steuernummer wie folgt vergeben:

  • durch das Einwanderungszentrum der Präfektur, bei Beantragung eines Arbeits- oder Familiennachzugsvisums;
  • durch die Polizeibehörde (Questura), bei anderen Aufenthaltsgründen.

EU-BürgerInnen, die sich in Italien aufhalten wollen, können das Formular AA4/8 bei einem Büro der Agenzia delle Entrate einreichen. Dem Antrag ist ein gültiger Ausweis (Reisepass oder Personalausweis) beizufügen und der Grund anzugeben.

Wer die Steuernummer zur Einleitung eines Gerichtsverfahrens in Italien benötigt, kann seinen Anwalt dazu bevollmächtigen, den Antrag bei einem beliebigen Büro der Agenzia delle Entrate zu stellen. Adressen der Ämter sind unter www.agenziaentrate.it zu finden.

3. SONSTIGE FÄLLE

EU-BürgerInnen sowie italienische Staatsangehörige, die im AIRE nicht angemeldet sind, können die Bescheinigung der Steuernummer über das Online-Portal prenot@mi beantragen.

Ablauf:

  1. Antragsformular ausfüllen und unterschreiben (Anleitung zur Ausfüllung);
  2. Termin über das Portal prenot@mi buchen und
  3. das Formular (welches im Prenotami unter Punkt „altro“ hochgeladen werden muss), sowie
  4. Scan eines gültigen Ausweisdokuments (Reisepass oder Personalausweis) hochladen.

BITTE BEACHTEN SIE: Bei Anträgen über prenot@mi ist kein persönliches Erscheinen im Konsulat notwendig. Die digitale Bescheinigung wird innerhalb von ca. 15 Tagen ab dem gebuchten Termin per E-Mail versendet.

Bitte benutzen Sie ausschließlich das hier verfügbare Antragsformular.

4. PLASTIFIZIERTE KARTEN (TESSERINI)

Die vom Konsulat ausgestellten Steuernummerkarten (grün) sind keine Krankenversicherungskarten (blau).

Die grünen Steuernummerkarten enthalten:

  • persönliche Daten
  • die Steuernummer
  • einen Barcode

Diese Informationen sind auch auf den digitalen Bescheinigungen enthalten.

Ausstellungsdauer: Die grünen Karten werden zentral durch die Agenzia delle Entrate produziert und anschließend an das zuständige Konsulat gesendet. Die Bearbeitung kann 6 bis 8 Wochen dauern.

Wer die Karte beantragen möchte, muss:

  1. einen Online-Termin über prenot@mi buchen (siehe Punkt 3),
  2. zusätzlich den Antrag mit einem vorfrankierten Rückumschlag (Standardbrief) auch per Post an das Italienische Generalkonsulat in Stuttgart (Lenzhalde 46, 70192) senden.

Im Falle des Fehlens des vorfrankierten Umschlags kann die Karte dem Antragsteller nicht zugesendet werden.