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Reisepässe

Aktuell stehen täglich neue Termine für REISEPASS und PERSONALAUSWEIS zur Verfügung. An jedem Arbeitstag werden um 08:00 Uhr neue Termine für den gleichen Tag der nächsten Woche freigeschaltet.

Das Generalkonsulat Stuttgart stellt den Reisepass für italienische Mitbürger aus, die regulär in diesem Konsularbezirk wohnhaft und bereits mit korrekten persönlichen Daten im A.I.R.E. Register (Melderegister der im Ausland lebenden italienischen Mitbürger) des Innenministeriums eingetragen sind.

Vor Reisepassbeantragung ist die persönliche Situation über das Portal FAST IT zu aktualisieren (Registrierung im AIRE, Adressänderung, Familienstand, usw.)

Mitbürger ab 70 Jahren, deren einziges Ausweisdokument abgelaufen ist oder kurzfristig abläuft, haben die Möglichkeit, montags bis freitags von 09:00 bis 11:00 Uhr die folgende Rufnummer zu kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren: +49 – 711 89537540

HÄUFIGE FRAGEN

  1. Welche Unterlagen müssen zum Termin für den Reisepass mitgebracht werden?

Zum Termin sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Eventuell vorhandener Reisepass, oder alternativ anderes Ausweisdokument;
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild (KEIN QR- Code) mit weißem Hintergrund (nicht älter als 6 Monate;
  • Antragsformular, ausgefüllt und unterzeichnet
  • Bargeld oder EC-Karte für die Zahlung

Die Kosten für den Reisepass betragen:

€ 116,00

Falls dem Generalkonsulat eine eventuelle neue Anschrift NICHT mitgeteilt wurde, muss eine Meldebestätigung vorgelegt werden.

  1. Welche Unterlagen sind für den Reisepassantrag meines minderjährigen Kindes vorzulegen?

Minderjährige unter 12 Jahren

Der Reisepass kann per Post und ohne Terminbuchung beantragt werden kann, unter Beachtung der Info zur Antragstellung per Post

Minderjährige ab 12 Jahren

Minderjährige ab 12 Jahren müssen persönlich, begleitet von wenigstens einem Elternteil / Erziehungsberechtigten, mit folgenden Unterlagen zum Termin erscheinen:

  • Antragsformular für Minderjährige (formell eine Einwilligungserklärung) unterzeichnet von allen Erziehungsberechtigten. Nicht-EU Mitbürger müssen die Unterschrift amtlich beglaubigen lassen (Rathaus, Polizei oder Notar) oder müssen persönlich zum Termin mit gültigem Reisepass (nicht Aufenthaltstitel) vorsprechen.
  • Eventuell vorhandener Reisepass, oder alternativ anderes Ausweisdokument;
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild (KEIN QR- Code) mit weißem Hintergrund (nicht älter als 6 Monate;
  • Gültige Ausweise der Eltern/ Erziehungsberechtigten (nur für nicht anwesende EU-Bürger in Kopie)

Minderjährige bis 14 Jahren können nur in Begleitung wenigstens eines Elternteils / Erziehungsberechtigten verreisen, der im Reisepass des Minderjährigen eingetragen ist. Alternativ kann für die Begleitperson(en) oder Reisegesellschaft eine „Bescheinigung für Reisen Minderjähriger ohne Erziehungsberechtigten“ beantragt werden. Diese Bescheinigung kann direkt am Schalter der Passabteilung beantragt werden, ausschließlich nach vorheriger Zusendung der kompletten Unterlagen per E-Mail an: passaporti.stoccarda@esteri.it

  1. Welche Unterlagen müssen bei Verlust oder Diebstahl meines Ausweisdokuments vorgelegt werden.

Falls wegen Verlust oder Diebstahl kein Ausweisdokument vorhanden ist, muss eine Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige der örtlichen Behörden (Polizei oder Fundbüro) vorgelegt werden.

Diese kann alternativ online bei der Onlinewache gestellt werden und wird einige Tage später dem Antragsteller per Post zugestellt.

  1. Wie lange ist der Reisepass gültig?

Die Gültigkeit hängt vom Alter des Inhabers am Tag der Ausstellung ab:

  • 3 Jahre ab Ausstellungsdatum für Minderjährige unter 3 Jahren
  • 5 Jahre ab Ausstellungsdatum für Minderjährige von 3 Jahren bis zur Volljährigkeit
  • 10 Jahre für Volljährige
  1. Wie bekomme ich den Reisepass?

Der Reisepass wird, bis auf wenige Ausnahmen, direkt am Tag des Termins gedruckt und nach Zahlung der Gebühr ausgehändigt.

  1. Kann ein Termin für andere Personen gebucht werden?

Ja, es besteht die Möglichkeit mit dem eigenen Account einen Termin für andere Personen zu buchen. Hierzu muss bei „Art der Terminbuchung“ die Option gewählt werden: „Reservierung für andere Personen“ Danach sind die Daten der anderen Person einzutragen.

  1. Können mehrere Termine am gleichen Tag gebucht werden?

Ja, es können zusätzliche Antragsteller eingetragen werden. Falls der Accountinhaber auch einen Termin benötigt, wählen Sie die Option „Terminbuchung mit Begleitperson“ und anschließend die Anzahl der zusätzlichen Antragsteller. Füllen Sie danach mit den persönlichen Daten der Antragsteller aus.

Sollte der Accountinhaber keinen Termin benötigen, wählen Sie „Reservierung für andere Personen“ und anschließend die Anzahl der anderen Antragsteller.

  1. Nachgewiesene Verhinderung, das Generalkonsulat persönlich aufzusuchen.

Nur in Ausnahmefällen und bei belegbarer dauerhafter Verhinderung (Z.B. schwere Krankheit) kann der Reisepass per Post beantragt werden und wird dann auch postalisch zugesendet. In diesem Fall bitte das entsprechende Formular ausfüllen und genau die diesbezüglichen Infos befolgen.

Für weitere Informationen bitte an folgende E-Mail-Adresse wenden: passaporti.stoccarda@esteri.it

  1. Wie verläuft der Termin?

Am Termin nimmt der/die Sachbearbeiter/in die angeforderten Unterlagen entgegen, führt die Identifikation durch und kontrolliert die Aktualität des Fotos sowie der persönlichen Daten. Anschließend werden Fingerabdrücke und Unterschrift/en eingescannt. (Dieser Schritt entfällt für Minderjährige unter 12 Jahren).

  1. Kann für verheiratete Frauen der Nachname des Ehegatten eingetragen werden?

Ja, der Nachname des Ehegatten kann, nach Registrierung der Heirat in Italien, auf der 4. Seite des Reisepasses eingetragen werden.

  1. In welche Länder kann ich mit dem Reisepass einreisen?

Der Reisepass berechtigt zur Einreise in alle Länder, die von Italien anerkannt sind.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass für einige Staaten Einreisevisa benötigt werden. Für aktuelle Informationen sollte daher in jedem Fall das Portal des Italienischen Außenministeriums  Viaggiare Sicuri und die Webseiten der jeweiligen Konsularischen Vertretungen des Reiseziels eingesehen werden.

DRINGLICHKEIT

In absoluten, nachgewiesenen Notfällen (Reisen aus nachweislich dringenden persönlichen, familiären oder gesundheitlichen Gründen oder unaufschiebbaren dienstlichen Gründen) werden die im Konsularbezirk ansässigen Mitbürger gebeten, wie folgt vorzugehen:

  • Einen Termin über das Portal Prenot@mi buchen;
  • Der Reisepassabteilung per E-Mail (passaporti.stoccarda@esteri.it) den Termin und die dringenden Gründe mitteilen, die relativen Unterlagen sind als Anhang beizufügen.

Der Verantwortliche der Abteilung prüft die Dringlichkeit und teilt dem Antragsteller die Entscheidung per E-Mail mit. Sollte dem Dringlichkeitsgesuchen stattgegeben werden, ist für die Reisepassausstellung zusätzlich zur regulären Gebühr von € 116,00 auch die Dringlichkeitsgebühr von € 50,00 zu entrichten. (Art. 74 der Gebührenordnung für konsularische Dienstleistungen, Anhang zum Gesetzesdekret vom 3 Februar 2011, n. 71, zuletzt aktualisiert laut Gesetzesdekret vom 29 Oktober 2016, n. 221) Der Reisepass kann NICHT persönlich, ohne Termin beantragt werden.

Es wird geraten keine Flugtickets zu kaufen, bevor der Reisepass ausgestellt wurde. Der Besitz von Flugtickets kann nicht als Dringlichkeitsgrund zur Passausstellung betrachtet werden.

 

EMERGENCY TRAVEL DOCUMENT (ETD)

Für weitere Info zur Ausstellung des Notreisedokuments hier klicken

 

Möglichkeit der Antragstellung für Reisepass in Mannheim für Ansässige im Bezirk des Italienischen Honorarkonsulats Mannheim

Italienische Mitbürger, mit Wohnsitz im Bezirk des Italienischen Generalkonsulats Mannheim, können den Reisepass über das Honorarkonsulat beantragen und dort die biometrischen Daten hinterlegen. Das Italienische Generalkonsulat Mannheim nimmt die Unterlagen entgegen und erfasst die biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke, Unterschrift) und leitet den Antrag an dieses Generalkonsulat zur Bearbeitung. Nach erfolgreicher Bearbeitung wird der Reisepass per Einschreiben an die im Passantrag angegebene Adresse gesendet. Voraussetzung hierfür ist der Eintrag im AIRE mit Wohnsitz im Bezirk des Italienischen Generalkonsulats Mannheim Landkreise Mannheim, Heidelberg, Rhein-Neckar). Das Honorarkonsulat ist NICHT zuständig für die Registrierung im AIRE.