Terminbuchung für Reisepass und Personalausweis (CIE) über das Portal Prenot@mi
Benötigst Du einen Termin zur Ausstellung des Personalausweises?
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Aktuell stehen täglich neue Termine für REISEPASS und PERSONALAUSWEIS zur Verfügung. An jedem Arbeitstag werden um 08:00 Uhr neue Termine für den gleichen Tag der nächsten Woche freigeschaltet.
Wer kann einen elektronischen Personalausweis beantragen?
Das Generalkonsulat Stuttgart kann den elektronischen Personalausweis ausschließlich für italienische Mitbürger ausstellen, die regulär in diesem Konsularbezirk wohnhaft und bereits mit korrekten persönlichen Daten im A.I.R.E. Register (Melderegister der im Ausland lebenden italienischen Mitbürger) des Innenministeriums eingetragen sind.
Wer nicht im A.I.R.E. eingetragen ist, muss zunächst die Registrierung über das online Portal FAST IT beantragen und die Bestätigung der zuständigen italienischen Heimatgemeinde abwarten, bevor der Personalausweis beantragt werden kann.
Seit dem 01. Oktober 2020 stellt das Italienische Generalkonsulat Stuttgart elektronische Personalausweise – CIE im Scheckkartenformat aus.
ACHTUNG! Personalausweise im Papierformat verlieren ihre Gültigkeit, unabhängig vom aufgedruckten Ablaufdatum, zum 03.08.2026, aufgrund des Europäischen Verordnung Nr. 1157/2019 und können nicht mehr zur Ausreise genutzt werden.
Mitbürger, die noch den Papierausweis besitzen, werden gebeten schnellstens einen Onlinetermin über das Portal Prenot@mi zu buchen zur Ausstellung des elektronischen Personalausweises CIE.
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HÄUFIGE FRAGEN
- Welche Unterlagen müssen zum Termin für den Personalausweis mitgebracht werden?
Volljährige Antragsteller benötigen KEIN Antragsformular zur Personalausweisausstellung.
Zum Termin sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Eventuell vorhandener Personalausweis, oder alternativ anderes Ausweisdokument;
- 1 aktuelles biometrisches Passbild (KEIN QR- Code) mit weißem Hintergrund (nicht älter als 6 Monate;
- Bargeld oder EC-Karte für die Zahlung
Die Kosten für den elektronischen Personalausweis CIE betragen:
- € 21,95 bei Erstausstellung oder Erneuerung;
- € 27,11 nur für Duplikat (Verlust oder Diebstahl)
Falls dem Generalkonsulat eine eventuelle neue Anschrift NICHT mitgeteilt wurde, muss eine Meldebestätigung vorgelegt werden.
- Welche Unterlagen sind für den Personalausweisantrag meines minderjährigen Kindes vorzulegen?
Minderjährige unter 12 Jahren
Der elektronische Personalausweis CIE kann für Minderjährige unter 12 Jahren per Post und ohne Terminbuchung beantragt werden kann, unter Beachtung der Info zur Antragstellung per Post
Minderjährige ab 12 Jahren
Minderjährige ab 12 Jahren müssen persönlich, begleitet von wenigstens einem Elternteil / Erziehungsberechtigten, mit folgenden Unterlagen zum Termin erscheinen:
- Antragsformular für Minderjährige (formell eine Einwilligungserklärung) unterzeichnet von beiden Eltern / Erziehungsberechtigten. Nicht-EU Mitbürger müssen die Unterschrift amtlich beglaubigen lassen (Rathaus, Polizei oder Notar) oder müssen persönlich zum Termin mit gültigem Reisepass (nicht Aufenthaltstitel) vorsprechen
- Eventuell vorhandener Personalausweis des Minderjährigen, oder alternativ anderes Ausweisdokument, oder von lokalen Behörden beglaubigtes Passbild
- 1 aktuelles biometrisches Passbild (KEIN QR- Code) mit hellem Hintergrund (nicht älter als 6 Monate);
- gültige Ausweisdokumente der Eltern/ Erziehungsberechtigten (nur für nicht anwesende EU-Bürger in Kopie)
Minderjährige bis 14 Jahren können nur in Begleitung wenigstens eines Elternteils / Erziehungsberechtigten verreisen, der im Ausweis des Minderjährigen eingetragen ist. Alternativ kann für die Begleitperson(en) oder Reisegesellschaft eine „Bescheinigung für Reisen Minderjähriger ohne Erziehungsberechtigten“ beantragt werden. Diese Bescheinigung kann direkt am Schalter der Passabteilung beantragt werden, ausschließlich nach vorheriger Zusendung der kompletten Unterlagen per E-Mail an: ci_constoc@esteri.it
- Welche Unterlagen müssen bei Verlust oder Diebstahl meines Ausweisdokuments vorgelegt werden.
Falls wegen Verlust oder Diebstahl kein Ausweisdokument vorhanden ist, muss eine Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige der örtlichen Behörden (Polizei oder Fundbüro) vorgelegt werden.
Diese kann alternativ online bei der Onlinewache gestellt werden und wird einige Tage später dem Antragsteller per Post zugestellt.
- Wie wird der elektronische Personalausweis zugestellt?
Der elektronische Personalausweis wird vom Ministerium für Internes (Ministero dell’Interno) ausgestellt und in der Staatsdruckerei (Istituto Poligrafico e Zecca dello Stato) gedruckt, welches den Ausweis per Einschreiben an die die Wohnanschrift des Antragstellers sendet. Bis auf wenige Ausnahmen sollte der Personalausweis innerhalb 15 Tagen nach dem Termin per Post eintreffen. (Die Sendung kann mittels der am Termin erhaltenen Sendungsnummer verfolgt werden.
Falls die Sendung nicht zugestellt werden kann und während der Aufbewahrungsfrist keine Abholung erfolgt, wird die Sendung an das Generalkonsulat zurückgeleitet. Das dauert in der Regel etwa 4 Wochen.
- Kann ein Termin für andere Personen gebucht werden?
Ja, es besteht die Möglichkeit mit dem eigenen Account einen Termin für andere Personen zu buchen. Hierzu muss bei „Art der Terminbuchung“ die Option gewählt werden: „Reservierung für andere Personen“ Danach sind die Daten der anderen Person einzutragen.
- Können mehrere Termine am gleichen Tag gebucht werden?
Ja, es können zusätzliche Antragsteller eingetragen werden. Falls der Accountinhaber auch einen Termin benötigt, wählen Sie die Option „Terminbuchung mit Begleitperson“ und anschließend die Anzahl der zusätzlichen Antragsteller. Füllen Sie danach mit den persönlichen Daten der Antragsteller aus.
Sollte der Accountinhaber keinen Termin benötigen, wählen Sie „Reservierung für andere Personen“ und anschließend die Anzahl der anderen Antragsteller.
- Nachgewiesene Verhinderung, das Generalkonsulat persönlich aufzusuchen.
Nur in Ausnahmefällen und bei belegbarer dauerhafter Verhinderung (Z.B. schwere Krankheit, lange Inhaftierung) kann der Personalausweis per Post beantragt werden und wird dann auch postalisch zugesendet. Der Personalausweis wird ohne Fingerabdrücke ausgestellt. In diesem Fall bitte das entsprechende Formular ausfüllen und genau die diesbezüglichen Infos befolgen.
Für weitere Informationen bitte an folgende E-Mail-Adresse wenden: ci_constoc@esteri.it
- Wie verläuft der Termin?
Am Termin nimmt der/die Sachbearbeiter/in die angeforderten Unterlagen entgegen, führt die Identifikation durch und kontrolliert die Aktualität des Fotos sowie der persönlichen Daten. Anschließend werden Fingerabdrücke und Unterschrift/en eingescannt. (Dieser Schritt entfällt für Minderjährige unter 12 Jahren).
- Wie lange ist der Personalausweis gültig?
Die Gültigkeit hängt vom Alter des Inhabers am Tag der Ausstellung ab:
- 3 Jahre ab Ausstellungsdatum für Minderjährige unter 3 Jahren
- 5 Jahre ab Ausstellungsdatum für Minderjährige von 3 Jahren bis zur Volljährigkeit
- 9 Jahre plus die Tage bis zum nächsten Geburtstag für Volljährige
- Kann für verheiratete Frauen der Nachname des Ehegatten eingetragen werden?
Nein, das ist leider nicht möglich.
Wichtig: für die korrekte Zustellung muss der Geburtsname am Briefkasten und der Klingel vorhanden sein.
- Welche Länder erlauben die Einreise mit dem Personalausweis?
Der Personalausweis ermöglicht die Einreise in alle Länder des „Schengen-Raums“
Aktuell ist die Einreise in folgende Länder möglich:
Albanien, Ägypten (nur organisierte Reisen), Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Kroatien, Makedonien, Malta, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechen, Tunesien (nur organisierte Reisen), Türkei (nur organisierte Reisen), Ungarn, Zypern
Für aktuelle Informationen sollte in jedem Fall das Portal des Italienischen Außenministeriums Viaggiare Sicuri und die Webseiten der jeweiligen Konsularischen Vertretungen des Reiseziels eingesehen werden.
- Welche digitalen Funktionen ermöglicht der elektronische Personalausweis?
Für Infos zu den die digitalen Funktionen besuchen Sie bitte das Portal des Italienischen Innenministeriums: https://www.cartaidentita.interno.gov.it/cittadini/software-cie/
- Bei Verlust der Codes PIN und PUK
Für den ersten Teil der Codes PIN und PUK (ausgehändigt bei Ausstellung der CIE) senden Sie bitte eine E-Mail an: ci_constoc@esteri.it
Für den zweiten Teil des Codes PIN und PUK (postalisch zugestellt mit der CIE) wenden Sie sich bitte an die italienische Heimatgemeinde, oder besuchen Sie das Portal des Italienischen Innenministeriums: https://www.cartaidentita.interno.gov.it/cittadini/software-cie/