Alle italienischen StaatsbürgerInnen, die dauerhaft (d.h. mit der Absicht, 12 Monate zu bleiben) ins Ausland ziehen, müssen sich in das Melderegister der im Ausland ansässigen ItalienerInnen (A.I.R.E.) eintragen lassen.
Die Eintragung stellt eine gesetzliche Pflicht (Gesetz Nr. 470/1988) dar: Seit dem 1. Januar 2024 kann jeder, der dieser Pflicht nicht nachkommt, mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 € für jedes Jahr der unterlassenen Eintragung belegt werden, höchstens jedoch für 5 Jahre (Art. 1, Absatz 242, Gesetz 213/2023). Die Entscheidung darüber liegt ausschließlich bei der italienischen Gemeinde der letzten italienischen Wohnadresse. Für jede Information ist daher die betreffende Gemeinde zu kontaktieren.
Neben der gesetzlichen Pflicht ist die Eintragung in die A.I.R.E. Grundvoraussetzung, um konsularische Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können (z. B. Ausstellung der elektronischen Identitätskarte oder des Reisepasses), um im Wahlkreis „AuslandsitalienerInnen“ wählen zu können und um Mitteilungen der italienischen Behörden zu erhalten.
Voraussetzungen für die A.I.R.E.-Eintragung sind:
– Besitz der italienischen Staatsbürgerschaft
– Dauerhafter Wohnsitz im Ausland
Wer muss sich anmelden?
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Italienische StaatsbürgerInnen, die ihren Hauptwohnsitz für mehr als 12 aufeinanderfolgende Monate ins Ausland verlegen;
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Italienische StaatsbürgerInnen, die bereits im Ausland leben, sei es aufgrund ihrer Geburt im Ausland oder aufgrund eines späteren Erwerbs der italienischen Staatsbürgerschaft aus irgendeinem Grund.
Wann?
Innerhalb von 90 Tagen nach dem Ankunftsdatum.
Wie meldet man sich an?
Mit einer entsprechenden Erklärung, die diesem Generalkonsulat über das Online-Portal Fast-It vorgelegt wird.
Informationen über die AIRE-Anmeldung eines minderjährigen Kindes, das in unserem Konsularbezirk geboren wurde und noch nie in Italien registriert war finden Sie hier.
Nachfolgend die wichtigsten Themen:
- AI.R.E.-Eintragung (ich bin ins Ausland gezogen)
- Adressänderung im Ausland (ich bin bereits in der A.I.R.E. eingetragen, habe aber meine Adresse geändert)
- Antrag auf Wechsel der A.I.R.E.-Gemeinde
- Ich bin nach Italien zurückgekehrt und lebe wieder dort
Kontaktdaten der AIRE-Abteilung.
Riferimenti normativi di base
- Legge 27 ottobre 1988, n. 470 (Anagrafe e censimento degli italiani all’estero), con relativo regolamento d’attuazione (DPR 6 settembre 1989 n.323) e successive modifiche.
Legge 27 dicembre 2001, n. 459 (Norme per l’ esercizio del diritto di voto dei cittadini italiani residenti all’ estero) e relativo regolamento d’attuazione (DPR 2 aprile 2003 n.104)